Wann sind Kinder Einwilligungsfähig?
Eine Minderjährigere bzw. ein Minderjähriger kann somit einwilligungsfähig sein, bevor sie bzw. er volljährig ist. Das Entscheidungsrecht in Bezug auf medizinische Behandlungen wird dennoch bis zur Volljährigkeit den Sorgeberechtigten überlassen.
Wer darf medizinische Entscheidungen treffen?
Nach einem Unfall ins ist bislang oft unklar, wer entscheiden darf, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. Das ändert sich bald. Ab kommendem Jahr darf immer der Partner sagen, wie Ärzte im medizinischen Ernstfall beim Patienten handeln sollen.
Wann bin ich einwilligungsfähig?
Die Einwilligungsfähigkeit liegt vor, wenn der Patient in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zu erkennen, angemessen zu beurteilen und danach zu handeln. Bei einer geistig gesunden Person über 18 Jahren ist dies regelmäßig der Fall.
Wann bin ich nicht einwilligungsfähig?
Einwilligungsfähig ist, wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der ärztlichen Maßnahme erfassen kann. Dabei kommt es freilich nicht im eigentlichen Sinne auf die Geschäftsfähigkeit des Patienten an; auch ist der Beginn der Einwilligungsfähigkeit nicht grundsätzlich an ein Mindestalter gebunden.
Wer darf im Krankheitsfall entscheiden?
Wer durch Unfall oder Krankheit handlungsunfähig wird, kann nicht mehr selbstbestimmt leben. Anders als viele denken, können dann aber nicht automatisch Angehörige oder Ehepartner die Angelegenheiten regeln. Stattdessen setzt das Amtsgericht für den Betroffenen einen Betreuer ein.
Wer entscheidet Wenn man im Koma liegt?
Ein*e Patient*in hatte zum Beispiel einen Unfall und liegt nach der ersten Notfall-Behandlung im Koma. Er oder sie kann nicht mehr selbst entscheiden. So ist dann der Ablauf: Ärzte, Ärztinnen, Betreuer*innen, Bevollmächtige oder Verwandte müssen beim Betreuungsgericht nachfragen, was sie jetzt tun können.