Wann sind Namensanderungen moglich?

Wann sind Namensänderungen möglich?

Nach einer Heirat oder Scheidung lässt sich der Nachname unkompliziert ändern. Manche Menschen möchten ihren Nachnamen aber aus anderen Gründen ändern oder sind mit ihrem Vornamen sehr unzufrieden. Eine Namensänderung ist auch dann möglich – aber nur, wenn triftige Gründe vorliegen.

Wie kann ich mein Namen ändern?

Namensänderung beim Standesamt beantragen Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o. ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt.

Wie kann ich meinen Vornamen oder Nachnamen ändern?

Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o.ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt. Lehnt es den Antrag ab, können die Änderungswilligen Widerspruch einlegen.

Was kann der Vorname oder der Nachname sein?

Es kann der Vorname, der Nachname oder die Kombi­nation aus beidem sein: Nicht jeder ist mit seinem Namen zufrieden, viele würden gerne anders heißen. Für manche Menschen wird der eigene Name so sehr zur Belastung, dass sie ihn ändern lassen möchten.

Wie kann man einen guten Grund anführen und seinen Namen ändern?

Laut des Portals der Stadt München sind folgende Änderungen denkbar: Wer einen guten Grund anführen kann und seinen Namen ändern möchte, kann das bei der zuständigen Verwaltungsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der er gemeldet ist, tun.

Kann man sich einen neuen Namen aussuchen?

Existiert keine, kann er sich einen neuen Namen aussuchen“, erklärt die Juristin. Je nach Einzelfall braucht man auch nicht unbedingt einen komplett neuen Namen, sondern kann auch nur einzelne Bestandteile ablegen. Dann wird beispielsweise aus einem Björn-Eythor ein schlichter Björn.

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