Wann sind Weiterbildungskosten steuerfrei?
Arbeitgeber können Kosten für die Weiterbildung ihrer Angestellten steuerfrei übernehmen. Die Übernahme von Weiterbildungskosten stellt keinen Arbeitslohn dar und muss daher auch nicht versteuert werden, wenn die Bildungsmaßnahme im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird.
Sind Rückzahlungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig?
Rückzahlung von Umzugskosten Auch die Erstattung von Umzugskosten kann in einer Rückzahlungsvereinbarung zulässig sein und an den Verbleib beim Arbeitgeber gekoppelt werden. Hier ist zu beachten, dass dies nicht möglich ist, wenn es sich um einen betriebsbedingten Umzug handelt.
Werden Weiterbildungen versteuert?
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur zum Teil, sind sie steuerlich absetzbar. Arbeitnehmer und auch Selbstständige können Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen (siehe Grafik am Ende des Beitrages).
Sind Weiterbildungskosten sozialversicherungspflichtig?
Gemäss AHV und Wegleitung über den massgebenden Lohn sind berufliche Aus- und Weiterbildungskosten, die eng mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers verbunden sind, nicht AHV-pflichtig und somit grundsätzlich mit dem gängigen Steuerrecht harmonisiert.
Welche Weiterbildungskosten kann der Arbeitgeber verlangen?
Eine Erstattung der Weiterbildungskosten kann der Arbeitgeber nur verlangen, wenn er vor Beginn der Maßnahme eine wirksame Vereinbarung mit dem Mitarbeiter abgeschlossen hat. Die Gerichte verlangen dazu: Die Fortbildung erhöht den “Marktwert” des Mitarbeiters
Wie müssen die Rückzahlungskosten aufgeführt werden?
Beispielsweise müssen aufgeführt werden Aufschlüsselung sämtlicher Kosten (Seminar-, Prüfungs-, Reisekosten) sowie Lohnfortzahlungskosten einschließlich der Berechnungsgrundlagen und konkreter Beträge Welches Ereignis löst die Rückzahlungskosten aus
Was ist eine Rückzahlungspflicht für Fortbildungskosten?
Als Faustformel gilt: Eine Rückzahlungspflicht für Fortbildungskosten entsteht nur dann, wenn der Mitarbeiter selbst den Arbeitsvertrag kündigt oder die Kündigung durch den Arbeitgeber veranlasst hat, z.B. durch ein Fehlverhalten.