Wann sollte man den Psychologen wechseln?
Sie sollten sich möglichst während der ersten 5 Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten. Die bereits bewilligten Stunden sind jedoch personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar.
Wie beende ich meine Therapie?
Zunächst gilt grundsätzlich, dass Sie jede Therapie zu jedem Zeitpunkt beenden können, wenn Sie dies für notwendig halten. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann erfolgen, wenn es Ihnen spürbar besser geht oder wenn Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen.
Wie Therapie beenden?
Eine Therapeutin/ein Therapeut kann die Therapie jedoch beenden, wenn Sie als Klient/in ständig Vereinbarungen verletzen oder wenn Sie ihn/sie körperlich bedrohen. Ihre Therapiezeit dazu benutzen, ausführlich über ihr/sein Leben und ihre/seine Probleme zu sprechen.
Was sollte der Therapeut mit dem Patienten klären?
In der Regel sollte der Therapeut Fragen zum Honorar mit dem Patienten zu Beginn der Psychotherapie klären und in einer Behandlungsvereinbarung schriftlich festhalten. Weiterhin muss der Therapeut dem Patienten die Möglichkeit geben, einen Termin mit angemessener Frist abzusagen, ohne dass ein Ausfallhonorar anfällt.
Ist die Berufsbezeichnung Therapeut zulässig?
Das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht Schleswig bestätigen in ihrem Urteil: Die Berufsbezeichnung Therapeut, z.B. die Bezeichnungen Massage- und Wellnesstherapeut, Entspannungstherapeut sind laut Gericht zulässig. Die Bezeichnungen werden begrifflich unterschieden und inhaltlich als zwei verschiedene Berufe erkannt.
Was dürfen die Therapeuten mit ihren Patienten machen?
So dürfen Therapeuten mit ihren Patienten nicht zum Essen gehen oder andere private Unternehmungen machen. Sie dürfen von ihnen keine Geschenke, Zuwendungen oder Erbschaften annehmen, keine Dienstleistungen fordern oder annehmen und nicht mit ihnen in einem Geschäfts- oder Arbeitsverhältnis stehen.
Was darf der Therapeuten gegenüber der Schweigepflicht geben?
So darf er Dritten gegenüber keine Auskünfte über den Patienten und die Inhalte der Therapie geben – außer, dieser hat den Therapeuten schriftlich von der Schweigepflicht entbunden. Ein Bruch der Schweigepflicht liegt auch dann vor, wenn während der Therapiestunde Therapieberichte anderer Patienten offen herumliegen.