Wann sollte man einen Elternbrief verfassen?
Wenn die mitzuteilenden Informationen komplexer sind, dann empfiehlt es sich einen Elternbrief zu verfassen. Das gilt beispielsweise dann, wenn Geld für Ausflüge eingesammelt wird, wenn eine besondere Aktion oder ein Fest ansteht usw. Solche Elternbriefe werden entweder jedem Elternteil persönlich mitgegeben oder in die Postfächer gelegt.
Was ist ein guter Vertrag?
Doch, Vertrag kommt nicht umsonst von „vertragen“ und ein guter Vertrag ist nichts anderes als: gute Kommunikation. „Je länger ich das mache, desto öfter treten Probleme auf, Termine werden nicht eingehalten, Rechnungen nicht zeitgerecht bezahlt, ich muss immer wieder mit den Coachees diskutieren. Das kostet mich Zeit, Geld und Nerven.
Welche Informationen brauchen Eltern für den Kita-Alltag?
Für diesen Zweck eignen sich Tür-und-Angel-Gespräche, längere Elterngespräche, die Möglichkeit der Hospitation, Schlafprotokolle und andere Vorlagen, um den Tag jedes Kindes zu dokumentieren sowie natürlich Beobachtungsbögen und das Portfolio. Darüber hinaus brauchen Eltern aber natürlich auch allgemeine Informationen zum Kita-Alltag.
Was ist ein Vertrag mit dem Klienten?
In erster Linie ist ein Vertrag immer Kommunikation mit dem Klienten. Für jeden Streitfall, der vor Gericht landet, gibt es 4-5 Streitfälle, die bereits beim Anwalt erledigt werden (durch Beratung oder Einigung).
Wie können Eltern die Schulgeldzahlungen für ihr Kind abziehen?
Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr Kind unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abziehen. Das BayLfSt erklärt mit aktualisierter Verfügung vom 12.9.2018, welche Grundsätze die Finanzämter hierbei beachten müssen. Schulgeldzahlungen für ein steuerlich anerkanntes…
Was können Eltern als Sonderausgaben abziehen?
9 EStG als Sonderausgaben abziehen. Das BayLfSt erklärt mit aktualisierter Verfügung vom 12.9.2018, welche Grundsätze die Finanzämter hierbei beachten müssen. Schulgeldzahlungen für ein steuerlich anerkanntes Kind können von den Eltern mit 30 %, höchstens 5.000 EUR pro Jahr, als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG).
Wie kann das Schulgeld für ein steuerlich anerkanntes Kind abgezogen werden?
Schulgeldzahlungen für ein steuerlich anerkanntes Kind können von den Eltern mit 30 %, höchstens 5.000 EUR pro Jahr, als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Nr.