Wann sollte man einen Vergleich annehmen?
Richter drängen aber auch im Interesse der Parteien auf einen Vergleich. Eines sollten Sie als Regel beachten: Wenn Sie es dazu kommen lassen, dass der Richter einen Vergleichsvorschlag macht, sollen Sie diesen auch annehmen.
Wer trägt die Kosten bei einem gerichtlichen Vergleich?
Solange es sich um einen Zivilverfahren handelt, zum Beispiel um eine Kaufsache, so zahlt für gewöhnlich der Verlierer des Prozesses die Gerichtskosten. Sollten sich beide Parteien dagegen auf einen Vergleich einigen, so trägt jede der Parteien einen Anteil der Kosten.
Was sind Vergleichskosten?
1Die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs sind als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben. 2Das Gleiche gilt von den Kosten des durch Vergleich erledigten Rechtsstreits, soweit nicht über sie bereits rechtskräftig erkannt ist.
Kann ein gerichtlicher Vergleich abgeändert werden?
Formeller Maßstab: Nach h.M. ist ein Urteil, das einen Prozessvergleich abändert, so zu behandeln wie jedes andere Urteil auch, d.h. es gilt (materiell) die Wesentlichkeitsgrenze von etwa zehn Prozent, Einwendungen aus der Zeit vor der letzten Tatsachenverhandlung des Vorprozesses sind nach § 323 Abs.
Wann ist ein gerichtlicher Vergleich wirksam?
Der wirksame Prozessvergleich ist Vollstreckungstitel gemäß § 794 I Nr. 1 ZPO, wenn er vollstreckungsfähig ist. Vollstreckungsfähig ist der Vergleich, wenn er die den Parteien auferlegten Verpflichtungen hinreichend bestimmt wiedergibt.
Wer muss außergerichtliche Anwaltskosten zahlen?
Im Grundsatz gilt, dass im Rahmen außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat – es sei denn, der Schuldner eines Anspruchs befindet sich im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Gläubiger bereits in Verzug.
Kann ein Vergleich rückgängig gemacht werden?
Der Widerruf eines Prozessvergleichs kann wirksam sowohl dem Gericht als auch der anderen Vergleichspartei gegenüber erklärt werden, wenn die Parteien keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen haben; dies gilt jedenfalls für Prozessvergleiche, die seit dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden.
Was ist bei einem Vergleich zu beachten?
Voraussetzungen des Vergleichs
- Es besteht ein wirksames Rechtsverhältnis zwischen den Parteien.
- Es besteht entweder Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit über das Rechtsverhältnis.
- Beide Parteien beenden den Streit oder die Ungewissheit bzw.
- Es darf ferner keine Unwirksamkeit des Vergleichs gem.
Wann ist ein Vergleich nichtig?
Der Vergleich ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde (§ 779 Abs. 1 BGB@).