Wann spricht man von einem Arbeitsunfall Welche Bedingungen muss dieser Unfall erfüllen?
Ein Arbeitsunfall ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit einen Unfall erleidet. Ein Arbeitsunfall liegt folglich immer dann vor, wenn im Rahmen einer versicherten Tätigkeit ein Gesundheitsschaden oder der Tod des Unfallversicherten eintritt.
Kann ein Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls gemeldet werden?
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls mehr als drei Kalendertage ausfällt, muss dies bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gemeldet werden. Dann besteht eine Meldepflicht. Tödliche Arbeitsunfälle unterliegen auch einer Meldepflicht. Die Frist für eine Meldung unterscheidet sich je nach Ausmaß der Verletzung.
Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Wann es sich um einen Arbeitsunfall handelt, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht. Die Folgen, die das Gesetz meint, können sein:
Wann müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall melden?
Liegt ein Arbeitsunfall vor, müssen Arbeitgeber gemäß § 193 SGB VII dem Unfallversicherungsträger diesen Vorfall sofort anzeigen. Dies gilt dann, wenn der versicherte Arbeitnehmer so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Für die Meldung hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit.
Wie können sie sich gegen einen Arbeitsunfall absichern?
Auch als Freiberufler oder Selbstständiger können Sie sich auch bei der Berufsgenossenschaft gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls absichern. Sie sind allerdings nicht gesetzlich dazu verpflichtet und können die Höhe der Versicherungssumme selbst aushandeln. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?