Wann spricht man von einer Unterschlagung?

Wann spricht man von einer Unterschlagung?

Der juristische Tatbestand der Unterschlagung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache behält oder nicht herausgibt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, und diese nicht behalten darf. Meist handelt es sich um Dinge, die nicht im Eigentum des Täters sind.

Wann ist Unterschlagung Diebstahl?

Vom Diebstahl unterscheidet sich die Unterschlagung dadurch, dass sie als Tathandlung eine Zueignung verlangt, während beim Diebstahl die Zueignungsabsicht ausreicht. Das geschützte Rechtsgut ist das Eigentum.

Was ist Veruntreuung von Geld?

Dabei erfüllt eine Person den Tatbestand der Veruntreuung, wenn sie sich oder einem Dritten ein ihm anvertrautes Gut mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz zueignet.

Wie wird Unterschlagung definiert?

Begriff. Die vorsätzliche, rechtswidrige Zueignung einer fremden (d.h. nicht im Alleineigentum des Täters stehenden) beweglichen Sache (Abgrenzung zum Diebstahl sowie zu Untreue und Betrug mitunter schwierig).

Was für ein Delikt ist Unterschlagung?

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Was ist Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?

Auch der Dieb eignet sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zu. Aber dazu muss er erst fremden Gewahrsam brechen. Demgegenüber hat der Täter einer Unterschlagung schon die tatsächliche Sachherrschaft über die betreffende Sache inne.

Ist Diebstahl immer Unterschlagung?

§ 246 StGB. Die Unterschlagung ist ein häufiges Delikt der Alltagskriminalität und in § 246 StGB geregelt. Dort heißt es: Im Gegensatz zum Diebstahl ist es bei der Unterschlagung nicht erforderlich, dass der Täter Gewahrsam bricht.

Was ist eine Unterschlagung StGB?

Strafgesetzbuch (StGB) § 246 Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

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