FAQ

Wann spricht man von einer Zugewinngemeinschaft?

Wann spricht man von einer Zugewinngemeinschaft?

Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und zugleich der gesetzliche Güterstand. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363 BGB).

Wie ist der gesetzliche Güterstand?

Trifft ein Ehepaar keine Regelungen im Hinblick auf den Güterstand, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, § 1363 Abs. 1 BGB. Grundgedanke der Zugewinngemeinschaft ist es, dass das während der Ehe von den Eheleuten hinzugewonnene Vermögen als von beiden gleichermaßen verdient angesehen wird.

Wann endet gesetzlicher Güterstand?

Der gesetzliche Güterstand beginnt mit der Eheschließung und endet mit der Rechtskraft des Scheidungsendbeschlusses, also mit Rechtskraft der Ehescheidung; dies ergibt sich aus dem Zusammenhang der gesetzlichen Regelungen in § 1564 S.

Was zählt als Zugewinn in der Ehe?

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen eines Partners bei Scheidung und seinem Anfangsvermögen bei Heirat. Wenn zum Beispiel Frau und Mann beide zusammengerechnet während der Ehe um 200.000 Euro reicher geworden sind, so steht jedem von ihnen die Hälfte davon zu, also 100.000 Euro.

Wie heißt der gesetzliche Güterstand in der Ehe?

Zugewinngemeinschaft
Der gesetzliche Güterstand ist die sog. Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft entspricht in ihrem Kern einer Gütertrennung. Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen (§ 1363 Abs.

Welchen Güterstand hat man nach der Heirat?

Das eheliche Güterrecht in Deutschland sieht für Ehepartner standardmäßig den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor. In einem Ehevertrag können sich die Partner alternativ für die Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft entscheiden.

Welchen Güterstand habe ich wenn ich ledig bin?

Wird eine Ehe ohne notariellen Ehevertrag geschlossen, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand – landläufig auch oft als „Zugewinngemeinschaft“ bezeichnet.

Welchen Güterstand wählen?

Im Vorfeld einer Heirat machen sich die künftigen Eheleute häufig keine Gedanken über die Wahl des Güterstandes. Wird der Güterstand nicht ausdrücklich geregelt, gilt für die Ehe automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Um es vorweg zu nehmen – aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist dies positiv.

Kann der gesetzliche Güterstand geändert werden?

Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern (§ 1408 BGB). Der Güterstand kann jederzeit durch einen Ehevertrag geändert oder angepasst werden.

Kategorie: FAQ

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben