Wann TOA?
Ein TOA ist theoretisch in jedem Stadium des Verfahrens gleichlaufend zum Gerichtsverfahren möglich, kann aber nur für wirklich „geeignete Fälle“ empfohlen werden (§ 155a StPO). Liegt eine solche Eignung vor, ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen (§ 136 Abs. 1 S. 4 StPO).
Wo findet ein Täter-Opfer-Ausgleich statt?
In der Praxis wird den Beteiligten der Täter-Opfer-Ausgleich oftmals von der Staatsanwaltschaft in Absprache mit der Polizei, der Jugendgerichtshilfe oder den Gerichten nahegelegt.
Wann endet die Bewährung?
Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.
Was bedeutet die Bewährungszeit?
Das Gericht legt im Urteil eine bestimmte Bewährungszeit fest. Die Bewährungszeit hat nichts mit der Dauer der Freiheitsstrafe zu tun. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, eine Bewährungszeit von zwei Jahren oder länger festgelegt werden kann.
Was sind die Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung?
Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung Sollte der Verurteilte eine weitere Straftat begehen, steht es dem Gericht frei, zu entscheiden, wie diese neue Straftat behandelt wird. Es kann dabei nicht pauschal gesagt werden, dass der Verurteilte seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss, der Einzelfall ist ausschlaggebend.
Wie eng wird es mit Bewährung?
Das bedeutet, dass es mit Bewährung insgesamt schon einmal dann eng wird, wenn Sie wegen eines Delikts angeklagt werden, dessen Tatbestand eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren (z. B. Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge) oder darüber (z. B. besonders schwerer Fall des Raubes) vorsieht.