Wann und Wie gründet man einen Betriebsrat?
Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten – dann wird ein Betriebsrat gewählt. Ab dieser Betriebsgröße darf der Arbeitgeber eine Wahl nicht verbieten oder behindern.
Kann man die Gründung eines Betriebsrates verhindern?
Betriebsratsgründung: Pflichten für Arbeitgeber Abgesehen davon, dass der Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern darf, hat er auch eine Unterstützungs- und Mitwirkungspflicht den Arbeitnehmern gegenüber, die zur Wahlversammlung einladen.
In welchen Betrieben können Betriebsräte errichtet werden?
Voraussetzung der Betriebsratsgründung Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit 5 oder mehr „ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern“ gewählt werden (§ 1 BetrVG). Von den Arbeitnehmern müssen drei wählbar sein.
Wie gründe ich eine Betriebsrat?
Die Vorteile eines Betriebsrats für die Arbeitnehmer Der Betriebsrat stellt sicher, dass bei wichtigen Entscheidungen auch die Mitarbeiter mit ihrer Meinung vertreten sind. Durch Betriebsversammlungen beteiligt er regelmäßig seine Kollegen, für Fragen oder Beschwerden kann er Sprechstunden anbieten.
Was ist die Grundlage für die Gründung eines Betriebsrates?
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer_innen einen Betriebsrat gründen. Es reichen drei Beschäftigte, die mit dir gemeinsam die Gründung betreiben. Allerdings müssen mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte in deinem Betrieb wahlberechtigt sein. Von ihnen müssen drei die Voraussetzung zur Kandidatur erfüllen.
Was passiert wenn der Arbeitgeber eine Betriebsratswahl verhindern will?
Die Arbeitsgerichte bauen sehr hohe Hürden auf für einen Eingriff des Arbeitgebers in ein laufendes Wahlverfahren. Nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der späteren Betriebsratswahl besteht ein Unterlassungsanspruch. …
Was braucht man um eine Gewerkschaft zu gründen?
Die Kriterien einer Gewerkschaft Eine Gewerkschaft muss demokratisch organisiert sein. Instrumente dafür sind zum Beispiel Gewerkschaftswahlen und Mitbestimmung. Aufgabe des Zusammenschlusses muss sein, die Arbeitsbedingungen (aber auch Wirtschaftsbedingungen) zu fördern und zu wahren. Die Vereinigung ist freiwillig.
Wie gründe ich einen Betriebsrat ohne Gewerkschaft?
Um einen Betriebsrat auf die Beine zu stellen, braucht man nicht die Gewerkschaft, weder muss der Betrieb gewerkschaftlich vertreten sein, noch muss die Gewerkschaft diese Wahl initiieren. In jedem Betrieb mit mindestens fünf ständig beschäftigten Arbeitnehmern, kann ein Betriebsrat gewählt werden.