Wann und wo können Richter ihre Verhandlungen festlegen?
Richter haben keine festen Dienstzeiten und können die Termine ihrer Verhandlungen selbst festlegen. Wann und wo Richter z.B. Urteile und Beschlüsse schreiben, bleibt ihnen überlassen. Manche Richter verrichten daher einen Teil ihrer Tätigkeit am Wochenende oder zu Hause, wo sie ungestört (er) arbeiten können.
Was ist die Aufgabe des Richters?
Aufgabe des Richters ist es, das Gerichtsverfahren zu führen, den Sachverhalt zu klären, die Wahrheit herauszufinden und am Ende sein Urteil zu verkünden. Dieses kann sehr unterschiedlich ausfallen: Freiheitsstrafe, Geldbuße oder Freispruch. Das Büro ist für Richterinnen und Richter ein wichtiger Arbeitsort.
Welche Chancen hast du für eine Stelle als Richter?
Grundsätzlich stehen die Chancen für Dich gut, eine Stelle als Richter zu finden. Viele Juristen im Staatsdienst gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand, sodass Fachkräfte sehr gefragt sind. In der Regel benötigst Du ein zweites Staatsexamen von mindestens 9 Punkten, das sogenannte Prädikatsexamen,…
Wie entscheidest du dich für einen Richter?
Denn in einem Gerichtsverfahren entscheidest Du darüber, ob der Beschuldigte eine Strafe oder einen Freispruch erhält. Wenn Du Richter werden möchtest, absolvierst Du ein etwa 9-semestriges Rechtswissenschaft Studium und schließt dieses mit dem ersten Staatsexamen ab.
Was ist die Unabhängigkeit von Richtern?
Es gibt also niemanden, auf den man die Verantwortung abwälzen kann. Daher wird in der Auswahl und Ausbildung besonderes Augenmerk auf die Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit gelegt. Die verfassungsgesetzlich garantierte Unabhängigkeit bedeutet aber auch, dass Richter unabsetzbar und unversetzbar sind.
Warum sind richterliche Entscheidungen überprüfbar?
Das bedeutet einerseits, dass sie bei ihren Entscheidungen nur an die Gesetze, nicht aber an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden sind. Richter entscheiden daher unabhängig von der Meinung z.B. der Präsidentin des Gerichtshofes. Nur im Rechtsmittelverfahren sind richterliche Entscheidungen überprüfbar.