Wann unterliegt man der beschäftigungspflicht nach SGB IX?
Private und öffentlichrechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 Absatz 1 SGB IX). Daraus wird die Zahl der Pflichtarbeitsplätze berechnet (§ 157 SGB IX). …
Welche besonderen Rechte haben schwerbehinderte laut SGB XI?
Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist; Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.
Was bedeutet Nachbeschäftigungszeit?
Ein Lohnkostenzuschuss ist stets mit der Auflage verbunden, dass der Arbeitgeber den geförderten Arbeitnehmer nach der Förderdauer für einen bestimmten Zeitraum weiterbeschäftigt. Diese sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht immer der Förderdauer und beträgt in der Regel maximal 12 Monate.
Was ist die Beschäftigungspflicht?
Der Rechtsbegriff Beschäftigungspflicht bezeichnet einerseits die privatrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Rahmen des durch den Arbeitsvertrag definierten Arbeitsverhältnisses auch tatsächlich zu beschäftigen. Sie ist das juristische Pendant zur Arbeitsleistungspflicht des Arbeitnehmers.
Ist eine Beschäftigung befristet?
Nach der Natur der Sache ist eine Beschäftigung befristet, wenn nicht die Arbeitsdauer, sondern eine bestimmte Arbeitsleistung vertraglich vereinbart worden ist (z. B. Be- und Entladen von Fahrzeugen oder Schiffen).
Was ist die schuldhafte Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht?
Die schuldhafte Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mit der Verhängung einer Geldbuße gegen den Arbeitgeber geahndet werden kann ( § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). In Österreich muss jeder 25. Mitarbeiter eines Betriebes behindert sein.
Was bedeutet die öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht?
Die öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht bedeutet, dass private ebenso wie staatliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben ( § 154 Abs. 1 SGB IX).