Wann verfällt Betriebszugehörigkeit?
Grundsätzlich gilt: Unter Betriebszugehörigkeit versteht man den Zeitraum ab Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Ende. Das klingt zunächst recht logisch, doch kommt kaum ein Beschäftigungsverhältnis ohne die eine oder andere Unterbrechung aus.
Kann mein Arbeitgeber mich zwingen ins Büro zu kommen?
Generell gilt: Der Arbeitgeber darf das Arbeiten von Zuhause weder einseitig anweisen, noch darf er ohne entsprechende Grundlage eine Vereinbarung zum Homeoffice – sofern es eine gab – einfach beenden.
Was ist eine lange Betriebszugehörigkeit?
Mit einem Schnitt von über 17 Jahren sind Beschäftigte hier am längsten am selben Arbeitsplatz. Mitarbeiter im Kredit- und Versicherungsgewerbe und in industriellen Branchen abseits der M+E-Industrie haben mit 15 beziehungsweise 14 Jahren ebenfalls eine lange Betriebszugehörigkeit.
Was muss ins Büro?
Zur Grundausstattung gehören der Schreibtisch, mindestens ein Stuhl und Schränke / Regale zur Ablage. Achten Sie sowohl beim Schreibtisch als auch beim Bürostuhl darauf, dass diese ergonomisch sind. Die richtige Tischhöhe und Sitzposition entscheidet darüber, ob Sie abends ohne Rückenschmerzen aus dem Büro gehen.
Wer hat ein grundsätzliches Recht auf Auskunft zu seiner Person?
Mitarbeiter haben ein grundsätzliches Recht auf Auskunft bezüglich der beim Arbeitgeber gespeicherten Daten zu seiner Person. Das betrifft damit etwa auch die eigene Personalakte, die Sie als Mitarbeiter stets einsehen dürfen.
Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?
Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.
Was ist eine unverzügliche Arbeitsunfähigkeit?
§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG bestimmt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Das Gesetz regelt in § 121 BGB, was unter dem Begriff „unverzüglich“ zu verstehen ist.
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.