Wann verfällt der Anspruch auf Kindergeld?
Mit dem 25. Lebensjahr des Kindes erlischt grundsätzlich jeder Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Ausbildung noch nicht offiziell beendet ist oder Ihr Kind noch keine Prüfung abgelegt hat.
Wie lange bekomme ich Kindergeld wenn ich arbeitslos bin?
Ja, wenn Ihr Kind arbeitslos ist, können Sie bis zu dessen 21. Geburtstag Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind arbeitsuchend gemeldet ist bei der Agentur für Arbeit.
Welche Informationen gibt es für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag?
Weitere Informationen rund um die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Kindergeld und Kinderzuschlag werden überwiesen und können nicht bar ausgezahlt werden. Im Laufe des Überweisungstages wird der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben und Sie können darüber verfügen. Auszahlung nach Endziffern
Wie lange kann das Kindergeld rückwirkend gezahlt werden?
Bis zum Jahr 2018 konnte das Kindergeld rückwirkend bis zu einem Zeitraum von vier Jahren gezahlt werden. Mittlerweile hat sich das Gesetz jedoch verändert und der Zeitraum wurde auf sechs Monate verkürzt. Wichtig hierbei ist allerdings, dass es sich nicht direkt um den Anspruch handelt, der verjährt, sondern die Zahlung.
Was ist der Anspruch auf Kindergeld in Deutschland?
Der Anspruch auf Kindergeld wird von der zuständigen Familienkasse in regelmäßigen Abständen überprüft. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Wohnsitz nach wie vor in Deutschland haben, sich Ihre Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Erststudium befinden und dass Ihre Kinder zudem keine oder nur geringe eigene Einkommen erzielen.
Ist der Antrag für das Kindergeld korrekt ausgefüllt?
Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass der Antrag für das Kindergeld korrekt ausgefüllt ist. Bei Fehlern oder notwendigen Rückfragen, kann sich Ihre Warte- bzw. Bearbeitungszeit sonst verlängern. Ganz wichtig ist, dass Sie daran denken, die Steueridentifikationsnummer von Antragssteller und Kind anzugeben.