Wann verjährt ein Anspruch gegen einen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers?
Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus einem Behandlungsfehler nach drei Jahren. Im Arzthaftungsrecht gibt es dabei eine Besonderheit zu beachten: Die Verjährung beginnt erst dann zu laufen, wenn der Patient entweder Kenntnis davon hat oder hätte erkennen können, dass ein Behandlungsfehler überhaupt vorliegt.
Wann verjährt ein ärztliches Gutachten?
Ansprüche wegen einem Behandlungsfehler verjähren nach drei Jahren, vorausgesetzt, Sie hatten als Patient Kenntnis von der fehlerhaften ärztlichen Behandlung. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arzt bei seiner Behandlung von dem medizinischen Standard abgewichen ist, es hierfür aber keinen plausiblen Grund gibt.
Warum sollte ein Arzt ehrlich zu seinem Patienten sein?
Der Arzt müsse ehrlich zu seinem Patienten sein und dürfe die Sachlage nicht verharmlosen (OLG Koblenz, Beschluss v. 12.01.2010, Az.: 5 U 967/09). Andererseits kann ein Arzt nur dann über Risiken aufklären, wenn sie ihm selbst bekannt sind und auch bekannt sein müssen.
Warum schuldet der Arzt eine ärztliche Behandlung?
Der Arzt schuldet nur eine Behandlung, die am Kenntnisstand der aktuellen ärztlichen Wissenschaft gemessen werden kann. Maßgeblich ist also die Kenntnis, die ein Arzt des jeweiligen Fachgebiets objektiv haben muss. Anderes gilt nur dann, wenn der Arzt wegen seiner besonderen Fachkenntnisse aufgesucht wurde.
Ist ein Arzt nicht für eine Heilung verantwortlich?
Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Arzt nicht für eine Heilung an sich verantwortlich ist. Hier geht es ausschließlich um sein Bemühen um die Heilung. Ein Arzt kann also nicht verklagt werden, wenn er richtige Maßnahmen ergreift, diese jedoch nicht zum gewünschten Ergebnis führen. 2. Privileg für Patienten: die Patientenrechte
Was ist die Pflicht der Ärzte in Deutschland?
Diese Pflicht der Ärzte ist im § 323c StGB festgehalten: Demnach unterliegt jeder Bürger in Deutschland der Pflicht der allgemeinen Nothilfe und muss seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechend Hilfe leisten.