Wann verliert eine Brandschutztur die Zulassung?

Wann verliert eine Brandschutztür die Zulassung?

Brandschutztüren sind mittels einem Schild auf der Tür gekennzeichnet. Auf diesem Schild ist die Zulassungsnummer des DIBt, der Hersteller wie auch das Herstellungsjahr eingeprägt. Fehlt dieses Schild/ Kennzeichnung oder wird entfernt so erlischt die Zulassung als Feuerschutzabschluss oder eine Zulassung lag nie vor.

Wo sind Brandschutztüren erforderlich?

Wo sind Brandschutztüren notwendig? Brandschutztüren werden typischerweise an folgenden Stellen in Gebäuden verbaut: in langen Fluren (Gebäude mit Fluren, die länger als 30 m sind, benötigen zudem Rauchschutztüren zur Unterteilung) in Treppenhäusern.

Wie oft muss man Brandschutztüren prüfen?

Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).

Wer kann Brandschutztüren prüfen?

Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss.

Wie kann man eine Feuerschutztür verschlossen werden?

Bei einer Feuerschutztür muss das Loch, in das ein Profilzylinder verbaut werden kann, gegen Rauch und Eintritt von Sauerstoff verschlossen werden. Dies erreicht man selbstverständlich auch mit dem Einsatz eines handelsüblichen Doppelprofilzylinders. Handelt es sich allerdings um eine Fluchttür, muss hierfür ein Panikschloss verwendet werden.

Welche Türen gibt es für eine Brandschutztür?

Oft handelt es sich um Stahltüren, aber auch spezielle Glastüren kommen zum Einsatz. Brandschutztüren können einflügelig oder zweiflügelig sein. Bei einer Brandschutztür gibt es gemäß den Normen für Brandschutztüren und Rauchschutztüren Anforderungen an die Türelemente als auch an die passenden Beschläge.

Was sind brandschutztechnisch unbedenkliche Feststellanlagen?

Sinnvoller und brandschutztechnisch unbedenklich sind zugelassene, elektrische Feststellanlagen (FSA). Diese machen die Selbstschließung einer Brandschutztür „kontrolliert unwirksam“. Das bedeutet, sie halten Brandschutztüren barrierefrei offen, geben sie im Brandfall aber automatisch frei, so dass die Türschließer ihre Pflicht tun können.

Warum ist die Selbstschließung einer Brandschutztür unwirksam?

Diese machen die Selbstschließung einer Brandschutztür „kontrolliert unwirksam“. Das bedeutet, sie halten Brandschutztüren barrierefrei offen, geben sie im Brandfall aber automatisch frei, so dass die Türschließer ihre Pflicht tun können. Feststellanlagen sind komplexe technische Anlagen.

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