Wann waren die Genfer Konventionen?
Die vier Genfer Konventionen von 1949 und die zwei Zusatzprotokolle von 1977 sowie das Zusatzprotokoll von 2005 bilden den Kern des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Personen, die sich nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen beteiligen.
Wer ist laut Genfer Flüchtlingskonvention Flüchtling?
Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen …
Was ist die Genfer Flüchtlingskonvention?
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist ein völkerrechtliches Abkommen, welches 1951 verabschiedet wurde, 1954 in Kraft trat und offiziell „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ heißt. Es bildet bis heute die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts.
Was war der Gedanke der Genfer Konvention?
Dennoch breitete sich der Gedanke der Genfer Konvention rasch aus. Als Grund dafür wird angenommen, dass die Politik und das Militär überzeugt waren, dass die nächste Zeit unvermeidlich viele Kriege bringen würde. Das „ius ad bellum“ (Recht Krieg zu führen) schien zu der Zeit ein probates Mittel um zwischenstaatliche Konflikte zu lösen.
Was ist die Relevanz der Konvention?
Mit dem Wandel der globalen Migrationsbewegungen und zunehmenden Flüchtlingszahlen wird die Relevanz der Konvention oft in Frage gestellt. UNHCR ist aber davon überzeugt, dass die Konvention nach wie vor die beste Basis für den Flüchtlingsschutz darstellt, nicht zuletzt aufgrund der hohen Akzeptanz durch die vielen Unterzeichnerstaaten.
Wie definiert die Konvention ein Flüchtling?
Die Konvention legt fest, wer ein Flüchtling ist und welche Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Aber sie definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss, und schliesst bestimmte Gruppen – wie z.B. Kriegsverbrecher – vom Flüchtlingsstatus aus.