Wann wechselt man nach der Geburt die Steuerklasse?
Spätestens ab Mai 2021 muss die werdende Mutter in der Steuerklasse 3 sein, um beim Elterngeld von dieser Steuerklasse profitieren zu können. Da ein Antrag auf einen Steuerklassenwechsel immer erst im darauffolgenden Monat wirkt, muss die Frau den Wechsel beim Finanzamt also im April 2021 stellen.
Wo melde ich meine Steuerklasse um?
Für die Änderung der Steuerklasse gibt es den amtlichen Vordruck »Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten«, der von beiden Ehepartnern unterschrieben und dann an das Finanzamt geschickt werden muss.
Wie ändere ich meine Steuerklasse nach Trennung?
„Von alleine ändert sich die Steuerklasse nach der Trennung nicht. Die Steuerklasse wird auch nicht durch die Scheidung geändert. Vielmehr muss der Steuerklassenwechsel nach der Trennung von mindestens einem Ehepartner beim Finanzamt beantragt werden.“
Wie können sie den neuen Familienstand mitteilen?
Gern können Sie sich dazu ein paar Wochen Zeit lassen. Der neue Familienstand ist auch Vereinen mitzuteilen, bei denen die Ehepartner Mitglied sind. Denken Sie auch an die Meldung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) genau wie an die Post, Zeitungen oder Verlage.
Ist der Familienstand verheiratet oder ohne Kind?
Verheiratet (ohne Kind): Dieser Familienstand lässt darauf blicken, dass Sie mit beiden Beinen im Leben stehen. Zudem sind Sie an einen Ort gebunden und können somit langfristig mit einem Unternehmen zusammen arbeiten. Möglicherweise kann die kinderlose Eher darauf schließen, dass der Kinderwunsch in absehbarer Zeit eintritt.
Ist der Familienstand ein Ausschlusskriterium?
Generell gilt: Bei nahezu keinem Arbeitgeber wird der Familienstand ein Ausschlusskriterium sein. Sind Sie sich unsicher, wie Ihr Arbeitgeber die Angabe auffasst, sollten Sie ihn im Bewerbungsgespräch darauf ansprechen und beispielsweise Ihre Flexibilität unterstreichen. Gehört zu einer ordentlichen Bewerbungsmappe auch ein Deckblatt?
Welche Lebensumstände wirken finanziell aus?
Veränderte Lebensumstände wirken sich finanziell aus. Grundsätzlich sagt Ihr Familienstand etwas über Ihr Privatleben aus. Sie können wahlweise verheiratet, ledig, geschieden oder verwitwet sein. Diese einfache Angabe kennen Sie aus Bewerbungsbögen, Formularen und Anträgen.