Wann werden die Rentenpunkte für Kinder gutgeschrieben?
Für Kinder, die ab 1992 zur Welt gekommen sind, werden im Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Bei Geburten vor 1992 sind es zwei Jahre.
Wie werden Kindererziehungszeiten in der Rente berücksichtigt?
Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 30 Euro Rente pro Monat.
Wann Antrag erziehungszeiten stellen?
Wann kann man Kindererziehungszeiten beantragen? Es ist ratsam, erst Kindererziehungszeiten zu beantragen, wenn das Kind schon aus dem Kindesalter raus ist. Das liegt daran, dass der Antrag ebenfalls die so genannten Berücksichtigungszeiten wegen Kindeserziehung miteinschließt.
Werden Kinder bei der Rente angerechnet?
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflicht beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Und für alle vor 1992 geborenen Kinder werden durch die sogenannte Mütterrente 30 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet.
Wie kann ich eine Sonderzahlung an die Rentenkasse leisten?
Wer früher in Rente gehen und zugleich keine Abzüge bei der Rente hinnehmen möchte, kann eine Sonderzahlung an die Rentenkasse leisten. Dieses ist ab dem 50. Lebensjahr möglich – selbstverständlich nur, wenn entsprechend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Wie kann ich vor dem persönlichen Renteneintritt in Rente gehen?
Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, können ohne Abzüge sogar früher in Rente gehen. Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent.
Wie kann ich früher in Rente gehen ohne Abzüge?
Früher in Rente gehen ohne Abzüge Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre lang eingezahlt haben, können ohne Abschläge früher in Rente gehen. Was das konkret bedeutet, hängt vom Geburtsjahr ab: Manche können sich mit 63, andere erst mit 65 Jahren zur Ruhe setzen. Früher in Rente gehen mit Abschlägen
Wie kann ich mit 63 in die gesetzliche Rente gehen?
Wer mindestens 35 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls mit 63 in Rente gehen – dann jedoch mit Abschlägen. Besonders langjährig Versicherte, das heißt alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können auch mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen.