Wann werden Markenrechte verletzt?
Die Markenrechtsverletzung Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Zeichen zu monopolisieren. Er ist also der Einzige, der entscheiden darf, wer die Marke benutzen darf. Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet.
Was passiert bei Markenrechtsverletzung?
Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft wird sehr schnell Gewerbsmäßigkeit annehmen, also auch bei kleineren Internethändlern, sodass regelmäßig Freiheitsstrafen drohen!
Wann muss ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen?
Damit ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt, muss eine markenmäßige Benutzung des konkreten Zeichens vorliegen. Die Marke muss also zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden, damit der Tatbestand der Markenrechtsverletzung greift.
Was ist der Wert einer neu eingetragenen Marke?
Neu eingetragene Marken können bspw. in einer Bilanz als Vermögenswert geführt werden, wobei dieser Wert zunächst die Kosten für die Eintragung einschließlich etwaiger Nebenkosten umfasst. Nach oben sind dem Wert einer Marke keine Grenzen gesetzt.
Ist die Nutzung von Marken als Bestimmungshinweis zulässig?
Nutzung von Marken als Bestimmungshinweis. Weiterhin ist nach § 23 Ziff. 3 MarkenG die Nutzung einer Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware oder Dienstleistung insoweit zulässig, als die Nennung der Marke notwendig ist. Daher darf eine Marke genutzt werden, um auf Zubehör für ein Markenprodukt oder Leistungen rund um das Markenprodukt
Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?
Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.