FAQ

Wann werden scheidungskosten ubernommen?

Wann werden scheidungskosten übernommen?

Bei geringem Einkommen oder sehr hohen Schulden können beide Ehegatten Prozesskostenhilfe (auch „Verfahrenskostenhilfe“ genannt) beantragen. Wird diese bewilligt, dann müssen keine Gerichtskosten bezahlt werden. Ob der Staat für Sie auch die Anwaltskosten übernimmt, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Scheidung?

Prozesskostenhilfe steht sowohl Klägern als auch Beklagten mit geringem finanziellen Einkommen zu. Im Scheidungsverfahren können beide Ehepartner die Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sie können den Antrag auf Prozesskostenhilfe auch nachträglich einreichen.

Wie hoch ist der gerichtskostenvorschuss bei scheidungsantrag?

Gerichtskostenvorschuss bei Scheidung: Höhe und Fälligkeit

Verfahrenswert in Euro einfache Gerichtsgebühr in Euro
16.000 293
19.000 319
22.000 345
25.000 371

Was beinhaltet die verfahrenskostenhilfe?

Wenn Ihnen vom Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, deckt das die Kosten ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten ab. Das bedeutet, das Gericht kann entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse eine monatliche Rate festsetzen. Sie haben dann an das Gericht jeden Monat eine Rate zu zahlen.

Was sind die Kosten einer Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung sind nie wirklich gering. Im Schnitt kommen auch auf einkommensschwache Ehegatten Kosten in Höhe von zirka 1000 Euro für das Scheidungsverfahren zu. Nicht jeder ist dabei finanziell in der Lage, Anwalts- und Gerichtskosten selbstständig zu tragen.

Welche Gerichtskosten werden nach der Scheidung getragen?

Die in der Regel zur Hälfte zu tragenden Gerichtskosten nach der Scheidung werden dann im Falle der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse getragen. Eine Scheidung ist daher auch möglich, wenn Sie kein Geld für die Scheidung zur Verfügung haben.

Was ist eine Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung?

Das Wichtigste in Kürze: Gerichtskosten­bei­hilfe bei Scheidung. Einkommensschwache Personen, die die Scheidungskosten nicht selbst tragen können, haben die Möglichkeit, auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) zurückzugreifen. Es handelt sich hierbei um eine staatlich finanzierte Beihilfe, die eine Scheidung auch diesen Betroffenen möglich machen soll.

Welche Gebühr ist bei der Scheidung zu entrichten?

Diese Gebühr ist für die Kommunikation mit dem Familiengericht und die Vertretung während des Verfahrens zu entrichten (Vorbereitung und Einreichen des Scheidungsverfahrens bzw. der Scheidung). Die Verfahrensgebühr beträgt bei der Scheidung 1,3 Gebührensätze.

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