Wann wird der Antrag an das Amtsgericht geschickt?

Wann wird der Antrag an das Amtsgericht geschickt?

Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.

Wie kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld auferlegen?

Der weniger offizielle Anschein des Termins bedeutet aber nicht, dass das Verfahren für die Beteiligten freiwillig wäre. Vielmehr kann auch das Familiengericht das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen und demjenigen, der unentschuldigt nicht zu einem Termin erscheint, ein Ordnungsgeld auferlegen.

Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?

Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.

Was ist bei Familiengerichten empfehlenswert?

Anders als bei anderen Gerichten ist es bei Familiengerichten empfehlenswert, den Personalausweis oder ein anderes geeignetes Ausweisdokument dabei zu haben, denn es ist möglich, dass die Staatsbürgerschaft ausländisches Recht zur Anwendung gelangen lässt.

Was ist das Antragsrecht?

Das Antragsrecht folgt aus der Konzeption der subjektiv-öffentlichen Rechte des einzelnen, vom Staat etwas verlangen oder ihm gegenüber etwas tun zu dürfen. Im Grundbuchrecht wird das Antragsrecht durch den Antragsgrundsatz repräsentiert.

Wie wird das Antragsrecht geregelt?

Das Antragsrecht wird in den Verfassungen, also dem Grundgesetz, den Landesverfassungen und den Kommunalverfassungen sowie den jeweiligen Geschäftsordnungen geregelt wie der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages oder der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesrates.

Was ist ein Gerichtstermin?

Das heisst, einen Gerichtstermin festlegen, zu welchem alle kommen sollen. Wiederum kann hierbei zumeist eine Terminverlegung aus wichtigem Grund beantragt werden, sofern einer der Beteiligten nicht in der Lage ist, an dem geplanten Termin zu erscheinen. Eine Ausnahme bilden hierbei die Verfahren in Kindschaftssachen (z.B. Sorgerecht/Umgnagsrecht).

Wie können sie den Antrag für ein Kind einreichen?

Wenn sie den Antrag für ein Kind ab 18 Jahren stellen, müssen sie (je nach individueller Situation) außerdem folgende Unterlagen einreichen: Bescheinigung über Schulausbildung, Berufsausbildung, Studium, Praktikum, Freiwilligendienst oder Nachweis, dass Ihr Kind arbeits- oder ausbildungssuchend ist.

Wann stellen Asylberechtigte den Antrag auf Familienzusammenführung?

Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sind zwei Fälle voneinander zu unterscheiden: Sie stellen den Antrag auf Familienzusammenführung binnen drei Monate nach der Anerkennung Der Antrag wird nach mehr als drei Monaten gestellt

Welche Voraussetzungen sind für den Nachzug von Ehegatten erforderlich?

Für den Nachzug von Ehegatten ist zudem grundsätzlich erforderlich, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich der nachziehende Ehegatte zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen ist zu unterscheiden:

Wie werden die Kinder ab einem gewissen Alter befragt?

Manchmal werden auch die Kinder ab einem gewissen Alter (ab ungefähr 7 Jahren) auch noch vorher ohne Eltern gemeinsam mit dem Verfahrensbeistand von dem Richter/Richterin zu ihrer Meinung befragt. Das geschieht grundsätzlich ganz kindgerecht. Eine Entscheidung trifft das Familiengericht in aller Regel in diesem Termin nicht.

Welche Elternteil beteiligen sich an einem Verfahren?

Beteiligt sind in der Regel der andere Elternteil, ein Verfahrensbeistand, der Anwalt des Kindes, und das Jugendamt. Würde es sich z.B. um ein Umgangsverfahren handeln und es bestünde eine Umgangspflegschaft, würde diese natürlich ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten.

Welche Rechtsgrundlagen sind für die Wahl der Richter?

Wahl der Richter. Rechtsgrundlagen für die Wahl sind Art. 94 GG, in dem die Wahl durch Bundestag und Bundesrat festgeschrieben ist, sowie die §§ 2–11 BVerfGG, welche ausführende Bestimmungen enthalten.

Was ist die Bezeichnung der Richterin des Bundesverfassungsgerichts?

„Richterin des Bundesverfassungsgerichts“ (BVR’in), während (auf Lebenszeit ernannte) Richter bei den Instanzgerichten die Bezeichnung „Richter(in) am … (z. B. Amtsgericht, Arbeitsgericht, Landgericht, Finanzgericht, Landessozialgericht, Verwaltungsgerichtshof, Bundesgerichtshof, Bundespatentgericht)“ tragen.

Wo hatte das Bundesverfassungsgericht ihren ersten Amtssitz?

Seinen ersten Amtssitz hatte das Bundesverfassungsgericht von 1951 bis 1969 im Prinz-Max-Palais, einer historistischen Stadtvilla in der Karlsruher Innenstadt-West. Als 1960 aufgrund des wachsenden Raumbedarfs und der Repräsentationswünsche des Gerichts ein Umzug nach München drohte,…

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