Wann wird die Petition auf ihre Zulässigkeit geprüft?
Die Petition wird nach der Einbringung auf ihre Zulässigkeit geprüft, d.h. ob eine Angelegenheit der Gesetzgebung oder Verwaltung von Land/Gemeinde (inklusive Bezirke) Wien betroffen ist. In dieser Zeit ist die Petition auf der Petitionsplattform noch nicht sichtbar.
Was ist die Unterstützungsmöglichkeit für eine Petition?
Unterstützen: Die Unterstützungsmöglichkeit besteht bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Petitionsausschuss die Petition in Behandlung nimmt, das ist mit Erreichen der 500 Unterstützungen. Die elektronische Abgabe von Unterstützungserklärungen ist bis zum Ablauf eines Jahres ab Einbringen einer Petition möglich.
Wie kann ich mich anmelden für meine Petitionen?
Unter dem Menüpunkt Anmelden können Sie sich mit der E-Mail-Adresse anmelden, die Sie beim Erstellen Ihrer Petition angegeben haben. Zusätzlich benötigen Sie Ihr zuvor vergebenes Passwort. Nach dem Anmelden klicken Sie auf „Hallo [Ihr Name]” und anschließend auf „Meine Petitionen“.
Was ist eine Online-Petition?
Petitionen kann mensch grob in 2 Gruppen einteilen (Online-Petition und klassische Petitionen). Bei Online-Petitionen handelt es sich um eine Webseite, die Begründung und Forderung der Petition darstellt und zusätzlich Eingabefelder für Name, Anschrift, Emailadresse… enthält.
Welche Rechte verleiht eine zulässige Petition?
17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.‘.
Wie muss eine Petition gewürdigt werden?
Die Eingabe muss zwingend auf schriftlichem Wege erfolgen, der Absender muss klar zu erkennen sein. Es besteht ein gesetzlich fundierter Anspruch darauf, dass die Petition gewürdigt wird, was sich darin äußert, dass sie entgegenkommen werden wird und der Einreichende einen Bescheid über den Erfolg bekommt.