Wann wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet?
Die Staatsanwaltschaft kommt immer dann ins Spiel, wenn es um Straftaten bzw. potentielle Straftaten geht, wie beispielsweise Diebstähle, Verkehrsdelikte, Sexualstraftaten, Tötungsdelikte oder ähnliches.
Was bedeutet es wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt?
Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist.
Wer kann Staatsanwalt werden in der Bundesrepublik Deutschland?
In der Bundesrepublik Deutschland kann Staatsanwalt nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat. Der Staatsanwalt hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren): Ihm obliegt die rechtliche Würdigung des in der Regel von der Polizei ermittelten Sachverhaltes.
Welche gesetzlichen Grundlagen bilden die Staatsanwaltschaft?
Die gesetzlichen Grundlagen der Organisation und Arbeit der Staatsanwaltschaft bildet neben der bereits erwähnten Strafprozessordnung das Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: GVG). Hier ist neben dem Staatsanwalt der Beruf des Amtsanwaltes sowie der des Rechtspflegers zu erwähnen.
Welche Aufgaben hat der Staatsanwalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
Aufgaben. Der Staatsanwalt hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren): Ihm obliegt die rechtliche Würdigung des in der Regel von der Polizei ermittelten Sachverhaltes. Er entscheidet über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen,
Welche Staatsanwaltschaften sind bei einer Staatsanwaltschaft übergeordnet?
Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet: der Staatsanwalt als Gruppenleiter (früher und seit 1. der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter), ggf. der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter), der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),