Wann wird ein Abd benötigt?
Wenn der Warenwert Ihrer Sendung 1.000 Euro übersteigt oder die Ware schwerer als 1.000 Kilogramm ist, benötigen Sie ein so genanntes Ausfuhrbegleitdokument (ABD) verpflichtend.
Wer muss Abd erstellen?
Der Ablauf sieht folgendermaßen aus: Der Ausführer (Verkäufer) oder ein Beauftragter (z. B. ein Spediteur) erstellt das Ausfuhrbegleitdokument mithilfe der IT. Die Anmeldung muss elektronisch unterschrieben werden.
Wer bekommt das Ausfuhrbegleitdokument?
Doch wie erhält man das Ausfuhrbegleitdokument? Sobald per ATLAS, egal ob mit der IAA plus oder einer anderen zertifizierten Softwarelösung, eine korrekte Ausfuhranmeldung angemeldet und vom Zoll überlassen wurde, enthält der Anmelder/Ausführer automatisch das Ausfuhrbegleitdokument.
Wie erstelle ich ein Abd?
Um das ABD selbst zu erstellen, gehen Sie auf die Seite ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de . Dort stehen Ihnen dann direkt erste hilfreiche Dokumente zur Verfügung, wie z.B. eine Kurz-Anleitung oder das gesamte Handbuch zur Anwendung mit 230 Seiten.
Für welche Länder Abd?
Dieses Ausfuhr-Begleitdokument (ABD) wird vom zuständigen Zollamt für alle Warensendungen in Nicht-EU- Länder oder in EU-Ausnahmegebiete benötigt, deren Warenwert 1.000 € übersteigt.
Wann muss man eine zolltarifnummer angeben?
Wenn Sie Waren in Länder außerhalb der EU verkaufen (egal ob privat oder gewerblich), muss die Zolltarifnummer in der Handelsrechnung und in der Zollinhaltserklärung angegeben werden. Bei Warenrücksendungen (Retouren) muss die Zolltarifnummer ebenfalls angegeben werden.
Für was Ausfuhrbegleitdokument?
Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein Nachweis der zuständigen Zollstelle über die Zulässigkeit der Ausfuhr. Nach der Ausfuhranmeldung und Prüfung der Ware, wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt. Dieses muss die Ware bis zur letzten Zollstelle („Ausgangszollstelle“) an der EU-Außengrenze begleiten.