Wann wird ein Hilfeplan erstellt?
Vor Inanspruchnahme einer längerfristigen, einzelfallbezogenen Hilfe (z.B. einer Hilfe zur Erziehung oder einer Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) muss zusammen mit den Eltern und dem Kind oder Jugendlichen ein sog. Hilfeplan erstellt werden.
Wer schreibt den Hilfeplan?
Der Hilfeplan dient der Koordinierung aller an der Hilfe Beteiligten und ist somit als deren Grundlage anzusehen; erstellt wird er seitens des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Hilfeplanverfahren). mindestens ein Vertreter des Jugendamtes. weitere individuelle Mitwirkende, beispielsweise Pflegeeltern.
Wie oft Hilfeplan?
Mindestens einmal jährlich muss es ein sogenanntes „Hilfeplan-Gespräch“ mit den notwendigen Beteiligten geben. Dies sind die Personensorgeberechtigten, die Eltern, das ältere Kind oder der Jugendliche, die Pflegeeltern. Je nach Bedarf müssen auch andere für das Kind wichtige Personen hinzugezogen werden.
Was ist das Hilfeplangespräch?
Zu Beginn der Hilfe gibt es einen Hilfeplan, in dem Ziele und Handlungen durch beteiligte Personen vereinbart werden. Diese Vereinbarung geschieht im Rahmen eines Gespräches, dem sogenannten ‚Hilfeplangespräch‘ (HPG). Üblicherweise lädt das Jugendamt alle Beteiligten einmal jährlich zu einem Hilfeplangespräch ein.
Wann findet das erste Hilfeplangespräch statt?
Was ist ein individueller Hilfeplan?
Im Hilfeplan wird genau beschrieben, welche Unterstützungsleistungen der Mensch mit Behinderung benötigt, um die gewünschten Ziele erreichen zu können. Die Ergebnisse dieses Gespräches werden dann im Hilfeplanbogen festgehalten.
Wie schreibt man einen Hilfeplan?
Anforderungen an einen Hilfeplan In einem Hilfeplan werden Teilziele vereinbart. Es sollte auch erkennbar sein, was Sie tun müssen, um diese Ziele zu erreichen. Und woran man am Ende erkennt, dass diese Ziele auch erreicht wurden. Formulieren Sie alles das so konkret wie möglich.
Wie oft Hilfeplangespräch?
Das Hilfeplangespräch hat aber auch dann stattzufinden, wenn der angeforderte Bericht nicht vorliegt. Die Fortschreibung des Hilfeplans findet mindestens einmal jährlich statt.