Wann wird ein Kind aus der Familie genommen?
Wenn ein Kind in seiner Familie oder bei einer anderen Person in Gefahr ist oder in Verwahrlosung lebt, kann das Jugendamt dieses Kind in seine Obhut nehmen. Wenn sich ein Kind in einer akuten Krise oder in einer Gefahr befindet, dann kann es auch selbst beim Jugendamt darum bitten, in Obhut genommen zu werden.
Wie verläuft eine Inobhutnahme?
Die Inobhutnahme selbst erfolgt in aller Regel durch die Sozialarbeiter des jeweiligen Jugendamtes. Konkret bedeutet dies, dass ein Kind oder Jugendlicher zu Hause, in der Schule oder im Kindergarten abgeholt wird. Unabhängig von den Gründen der Inobhutnahme müssen die Eltern unmittelbar informiert werden.
Warum werden die Sorgeberechtigten erst nach der Inobhutnahme benachrichtigt?
Um dieses Recht zu schützen und Rechtsschutz zu gewähren, müssen deshalb die Jugendämter grundsätzlich vorab die Personensorgeberechtigten über die Inobhutnahme informieren bzw. zumindest zu informieren versuchen.
Wann darf das Jugendamt das Kind in Obhut nehmen?
Ist ein Kind Zuhause in Gefahr oder lebt es in Verwahrlosung, kann das Jugendamt dieses Kind in seine Obhut nehmen. Inobhutnahme bedeutet die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung zum Beispiel: in einer Einrichtung (Kinder- und Jugendnotdienst) in einer anderen betreuten Wohnform.
Wann darf das Jugendamt das Kind entziehen?
Wenn ein Elternteil das Wohl des Kindes durch sein Verhalten gefährdet, kann ihm das Sorgerecht entzogen werden. Ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Jugendamt auf gerichtlichen Beschluss des Familiengerichts den Eltern bzw. einem Elternteil das Sorgerecht entziehen.
Was tun bei Inobhutnahme?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie sich die Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten gegen die Inobhutnahme wehren können: Sie können nach § 42 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII der Inobhutnahme widersprechen oder gegen die Inobhutnahme förmlich Widerspruch im Sinne der §§ 69 ff. VwGO einlegen4.
Wann ist ein Jugendlicher der am Mittwoch um 4 Uhr morgens vom Jugendamt mittels einer freiheitsentziehenden Maßnahme vorläufig in Obhut genommen wird spätestens zu entlassen?
Ohne gerichtliche Entscheidung sind freiheitsentziehende Maßnahmen spätestens mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Freiheitsentziehung folgt (d.h. Rest des ersten Tages, an dem die Maßnahme begonnen hat, und bis spätestens 24 Uhr des Folgetages, also in maximal und in aller Regel nicht erst innerhalb 48 Stunden) zu …
In welchen Fällen nimmt das Jugendamt das Kind weg?
Es gibt verschiedene Gründe, warum das Jugendamt das Sorgerecht entziehen kann: Gewalt und Missbrauch des Kindes, Kindesgefährdung, Verweigerung einer notwendigen medizinischen Behandlung, Veränderung der Lebensumstände, Vernachlässigung der Sorgepflicht, auf Wunsch des mündigen Kindes, Sektenzugehörigkeit, Drogen- und …
Kann das Jugendamt einfach die Kinder weg nehmen?
Der Staat kann in schweren Fällen Kinder aus der Familie herausnehmen – wobei das Jugendamt dies nur vorläufig im Rahmen einer sogenannten Inobhutnahme kann. Dies ist dann kurzfristig durch ein Familiengericht zu bestätigen.