Wann wird ein Nachlassverfahren eröffnet?
Für den Fall der amtlichen Verwahrung bestimmt § 348 FamFG (Verfahren in Nachlasssachen), dass das Gericht eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen eröffnen muss, sobald es vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt. Über die Testamentseröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen.
Wer trägt die Kosten für die Testamentseröffnung?
Kostet die Testamentseröffnung etwas? Die Kosten für die Eröffnung tragen die Erben. Das Nachlassgericht veranschlagt laut Gerichts- und Notarkostengesetz für die Eröffnung des Testaments eine Gebühr von 100 Euro.
Wird man zur Testamentseröffnung eingeladen?
Die Testamentseröffnung ist ein reiner Aktenvorgang. Üblicherweise wird dazu auch niemand eingeladen. Der Rechtspfleger beim Nachlassgericht sichtet alle Testamente, die ein Verstorbener hinterlassen hat, die beim Gericht hinterlegt waren oder die nach dem Tode dort eingereicht worden sind.
Was ist ein Nachlass?
Als Nachlass gilt per Definition im erbrechtlichen Sinn die Summe des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen. Dazu können Vermögensgegenstände wie etwa Immobilien, Schmuck oder Edelsteine gehören, aber auch Barvermögen in Form von Tagesgeldguthaben oder Aktiendepots.
Wie geht der Nachlass auf die Erben über?
Gemäß § 1922 BGB geht der Nachlass als Ganzes auf die Erben über, sie können also nicht bestimmte Vermögensgegenstände auswählen und Schulden ablehnen. Vielfach wird der Nachlass auch als Erbe bezeichnet, was nicht ganz korrekt ist.
Was sind die Unterschiede zwischen Nachlass und Erbschaft?
Auch das Gesetz kennt beide Begriffe. In den erbrechtlichen Vorschriften des BGB ist meist von der Erbschaft die Rede, wenn es um die Rechtsstellung des Erben geht, vom Nachlass eher, wenn das auf die Erben übergegangene Vermögen gemeint ist. Von praktischer Relevanz sind etwaige begriffliche Unterschiede zwischen Nachlass und Erbschaft nicht.
Wie kann man sich mit der Teilung des Nachlasses Zeit lassen?
Grundsätzlich können die Erben sich mit der Teilung des Nachlasses Zeit lassen. Wenn allerdings ein Nachlass Erbe die Teilung fordert, so muss sie auch angegangen werden. Wenn ein Willensvollstrecker mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragt ist, so erstellt dieser einen Teilungsvorschlag, den die Erben annehmen oder ablehnen können.