Wann wird eine Knochenmarkpunktion gemacht?
In erster Linie ist eine Knochenmarkpunktion dann notwendig, wenn der Arzt eine Erkrankung des Blutes oder blutbildenden Systems vermutet oder deren Verlauf kontrollieren möchte. Anwendungsgebiete (Indikationen) der Knochenmarkpunktion sind demnach: Diagnose und Verlaufskontrolle einer Blutarmut (Anämie)
Wie nimmt man Knochenmark ab?
Bei der Knochenmarkpunktion, auch Knochenmarkaspiration genannt, entnimmt der Arzt dem Patienten eine kleine Menge Knochenmark aus dem hinteren Beckenkammknochen. Dort ist das Knochenmark nur durch eine relativ dünne Knochenschicht von der Haut getrennt, so dass die Entnahme ohne wesentliches Risiko erfolgen kann.
Wie lange nicht duschen nach Knochenmarkpunktion?
10. Im Anschluss an die Untersuchung wird der Arzt einen Sandsack unter die Punktionsstelle legen, um Blutungen zu vermeiden. 11. In den folgenden 24 Stunden sollte auf Duschen verzichtet werden.
Welche Erkrankungen können mit der Knochenmarkbiopsie diagnostiziert werden?
Somit können durch die Knochenmarkbiopsie und die folgende Laboruntersuchung Erkrankungen diagnostiziert und beurteilt werden, die mit der Blutbildung zu tun haben, z. B. Anämie (Blutarmut) oder Leukämie. Zur Entnahme der Gewebeprobe (Knochenmarkpunktion) kommt eine spezielle Nadel zum Einsatz, die meist in den Beckenknochen eingestochen wird.
Ist eine Knochenmarkbiopsie schmerzhafter?
Die Entnahme bei einer Knochenmarkbiopsie ist in der Regel schmerzhafter und teurer als die Punktion/Aspiration. Auch aus diesem Grund ist eine Biopsie nur dann indiziert, wenn durch die Aspiration keine ausreichenden Informationen gewonnen werden können.
Welche Erkrankungen werden durch die Knochenbiopsie festgestellt und beurteilt?
Die wichtigsten Erkrankungen, die durch die Knochenbiopsie festgestellt und genau beurteilt werden können, sind: Osteoporose ist eine Erkrankung, bei der der Knochen an Substanz verliert. Die Osteoporose kommt oft in späteren Lebensjahren und in den Wechseljahren vor.
Kann die Krankenkasse die Kosten für die Knochenmarkbiopsie übernehmen?
Bei begründetem Verdacht auf eine Erkrankung des blutbildenden Systems kann die Krankenkasse die Kosten für die Knochenmarkbiopsie unter Umständen übernehmen. Die Entscheidung hängt jedoch vom Einzelfall ab; Patienten können deshalb im Voraus mit ihrem Arzt und ggf. ihrer Krankenkasse über die Option der Kostenübernahme sprechen.