Wann wird Erbengemeinschaft aufgelöst?
Eine Erbengemeinschaft endet im Normalfall mit der sogenannten Erbauseinandersetzung. Dabei sollten sich die Miterben einigen, wer welchen Anteil am Nachlass bekommt. Erst wenn dies vertraglich festgehalten ist, erhält jeder Miterbe den Erbanteil, der ihm zusteht. Danach wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.
Wann ist eine Erbauseinandersetzung abgeschlossen?
Ist ein Grundstück oder eine Immobilie Teil des Nachlasses, müssen die Erben den Vertrag notariell beurkunden lassen – andernfalls ist der Vertrag nicht rechtsgültig. Die Erbauseinandersetzung ist abgeschlossen, wenn der Nachlass gerecht unter allen Erben aufgeteilt wurde und jeder seinen Anteil bekommen hat.
Was hat der Nachlassverwalter zu sichten?
Dieser hat sodann den Nachlass zu sichten, zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen ( siehe § 1985 BGB ). Erst wenn alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen und die Kosten der Nachlassverwaltung gezahlt sind, hat der Nachlassverwalter den Rest an die Erben auszuzahlen ( siehe § 1986 BGB ).
Ist die Verwaltung des Nachlasses praxisgerecht?
Allerdings muss die Verwaltung des Nachlasses auch praxisgerecht sein. Der Gesetzgeber löst diesen Interessenkonflikt wie folgt: Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung sind nach dem Mehrheitsprinzip (der Erbteile, nicht der Anzahl der Miterben) möglich. Für alles andere wird Einstimmigkeit vorausgesetzt.
Was ist die Nachlassverwaltung?
Die Nachlassverwaltung – somit auch der Nachlassverwalter – ist eine Sonderform der Nachlasspflege. Beide werden gerichtlich angeordnet. Ein Testamentsvollstrecker wiederum wird von einem Erblasser beauftragt, um dessen letzten Willen durchzusetzen.
Was sind die Kosten für einen Nachlassverwalter?
Kosten & Gebühren – die Vergütung für einen Nachlassverwalter. Wer für die Bezahlung des Nachlassverwalters zuständig ist, richtet sich meist nach der Höhe der Vermögenswerte. Handelt es sich bei der Erbmasse um einen sehr geringen Betrag, werden die Kosten für den Nachlassverwalter oftmals vom Staat übernommen.