Wann wird meine Witwenrente gekürzt?
Januar 2002 geheiratet haben, 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde später geheiratet, verringert sich die Witwenrente auf 55 Prozent. Wer lediglich Anspruch auf eine Kleine Witwenrente hat, erhält nur 24 Monate lang Rentenzahlungen, sofern nicht noch ältere Regelungen gelten.
Wie berechnet man die Witwenrente bei eigener Rente?
Ihre Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. In den ersten drei Monaten stehen Ihnen 100 Prozent dieser Summe zu. Später erhalten Sie bei kleiner Witwenrente 25 Prozent, bei großer Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) des Rentenanspruchs.
Wer bekommt 25% Witwenrente?
Während die kleine Witwenrente 25 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen beträgt und nach neuem Recht zeitlich auf 24 Monate begrenzt ist, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) und wird zeitlich unbegrenzt geleistet.
Kann die Witwenrente gekürzt werden?
Der Rentenabschlag. Wie schon erwähnt, wird Ihre Witwenrente um einen Abschlag gekürzt, wenn Ihr Ehepartner vor dem 65. Geburtstag stirbt. Geburtstag des Verstorbenen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65.
Welche Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet?
Auf die Witwenrente/Witwerrente oder Erziehungsrente sind grob folgende Einkommen anrechenbar:
- Erwerbseinkommen,
- Erwerbsersatzeinkommen,
- Vermögenseinkommen,
- Elterngeld und.
- Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz.
Wer erhält die kleine Witwenrente?
„Eine kleine Witwenrente erhält, wer noch keine 47 Jahre alt ist, nicht selbst erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung.
Warum wird mir die Witwenrente gekürzt?
Sind die so ermittelten Nettoeinkünfte insgesamt höher als der Freibetrag für den Hinzuverdienst, kommt es zu einer Rentenkürzung. Konkret werden dann 40 Prozent der Nettoeinkünfte, die den Freibetrag überschreiten, von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Was ist die Steuerklasse für Witwe oder Witwer?
Als Witwe oder Witwer wechseln Sie automatisch in Steuerklasse I oder II (Alleinerziehende). Möglicherweise ist diese Steuerklasse sogar günstiger als zuvor. Falls dies auf Sie zutrifft, muss die Übergangsphase nicht abgewartet werden. Der vorzeitige Wechsel kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wichtig ist, dass dies bis zum 30.
Was ist das Mindestalter für eine große Witwenrente?
Bis zum Jahr 2028 erhöht sich das Mindestalter für die große Witwenrente schrittweise auf 47. Das bedeutet, dass Sie aktuell auch schon früher die große Witwenrente erhalten können. Für einen Todesfall in 2020 gilt beispielsweise ein Mindestalter von 45 Jahren und 9 Monaten.
Welche Nettoeinkommen werden auf die Witwenrente angerechnet?
Beispiel 1 Berechnung Nettoeinkommen (bei Arbeitsentgelt erfolgt ein pauschaler Abzug mit 40%) 2.833 Euro – 40 % = 1.700 Euro 2 Abzüglich Freibetrag (West) = 872,52 Euro 1.700 Euro – 872,52 Euro = 827,48 Euro 3 Hiervon werden auf die Witwenrente 40% angerechnet