Wann wird Provision ausgezahlt?
Gemäß § 87 a Abs. 4 HGB wird die Provision fällig am letzten Tag des Monats, in dem über den Anspruch abzurechnen ist. Abzurechnen hat der Unternehmer über entstandene Provisionsansprüche mangels anders lautender Vereinbarungen monatlich, und zwar spätestens am Ende des der Ausführung des Geschäftes folgenden Monats.
Ist eine Provision mehrwertsteuerpflichtig?
Nur wenn der Vertreter in direkter Stellvertretung handelt, muss er seine Provision als Umsatz ausweisen. Damit treten die Rechtswirkungen des indirekt handelnden Stellvertreters unmittelbarbei ihm selbst ein: Das gesamte Entgelt giltsowohl beim Vertreter als auch beim Vertretenen als mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz.
Wann ist eine Provision laufend?
Die Provisionen werden in der Regel im übernächsten Monat abgerechnet. Schließt also M im Januar 2019 fünf Versicherungen ab, erhält er die Provisionen dafür im März 2019 ausgezahlt. V kann die Provisionen für Januar 2019 mit der Grundvergütung März 2019 verbeitragen.
Wann wird die Provision ausgezahlt?
Wie muss eine Provisionsabrechnung aussehen?
Welche Pflichtangaben gibt es beim Provisionsabrechnung Muster?
- Der Name des Rechnungsstellers.
- Es muss die Bezeichnung „Provisionsabrechnung“ vorgenommen werden.
- Die Art der Provision ist anzugeben.
- Es muss eine genaue Auflistung und Beschreibung der einzelnen Provisionspunkte aufgeführt werden.
Ist Provision Entgelt?
Provisionen werden grundsätzlich bei der Berechnung des Sollentgelts berücksichtigt. Es handelt sich um variable versicherungspflichtige Lohnbestandteile, die nicht zu den Einmalzahlungen zählen.
Sind Provisionen laufendes Arbeitsentgelt?
Sie sind beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Provisionen, die für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden, zählen zum laufenden Arbeitsentgelt.
Werden Provisionen beim Kurzarbeitergeld berücksichtigt?
Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld ist nach § 106 Abs. I S. 2 SGB III daher nicht das Soll-Entgelt, sondern das Ist-Entgelt (Vergütung + Garantieprovision). Es dürfen also nur Provisionen und Soll-Entgelt herangezogen werden, die in der Regelarbeitszeit entstanden sind.