Wann wurde das Aktg Zuletzt geändert?
Aktiengesetz (Deutschland)
Basisdaten | |
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Letzte Neufassung vom: | 6. September 1965 ( BGBl. I S. 1089 ) |
Inkrafttreten der Neufassung am: | 1. Januar 1966 |
Letzte Änderung durch: | Art. 61 G vom 10. August 2021 ( BGBl. I S. 3436, 3470 ) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 1. Januar 2024 (Art. 137 G vom 10. August 2021) |
Was ist ein Antrag Gesetz?
(1) Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist.
Wann ist das VwVfG erlassen worden?
Der Entwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 18. Juli 1973 griff dann die weitere Rechtsentwicklung auf – darunter auch Kodifikationen im Ausland, soweit diese auf die verfassungsrechtliche Lage in der Bundesrepublik übertragbar waren – und trat zum 1. Januar 1977 in Kraft.
Was bedeutet VwVfG?
Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird auch als „Grundgesetz der Verwaltung“ bezeichnet.
Was ist Aktienrecht?
Aktiengesetz oder Aktienrecht ist die Bezeichnung für Gesetze, die das Konstrukt der Aktiengesellschaft sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definieren und regeln.
Was ist ein IFG Antrag?
Das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG ) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht).
Wer ist Dritter im Sinne des IFG?
Dritte sind gemäß § 8 IFG immer zu beteiligen, wenn der Antrag personenbezogene Daten, geistiges Eigentum, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter umfasst (z.B. von Durchführungsorganisationen, Zuwendungsempfängern, sonstigen Partnerorganisationen).
Wie beginnt ein Verwaltungsverfahren?
nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 9 ff. VwVfG. Das V. beginnt, wenn die Behörde in einer nach außen wirkenden Weise prüft, ob ein Verwaltungsakt erlassen oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden soll.
In welchen Vorschriften ist das Verwaltungsverfahren geregelt?
Das förmliche Verwaltungsverfahren wird gemäß §§ 63 – 71e VwVfG geregelt. Bei Planfeststellungsverfahren hingegen, welche gemäß §§ 72 – 78 VwVfG geregelt werden, werden überwiegend umfangreiche und rechtsgestaltende Verwaltungsakte erlassen.
Was macht das Verwaltungsverfahren?
Das Verwaltungsverfahren umfasst sowohl die Vorbereitung als auch den Erlass eines Verwaltungsaktes. Es gilt der Grundsatz der Nichtförmlichkeit (§ 10 VwVfG). Danach ist das Verwaltungsverfahren an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen.