Wann wurde die UN Behindertenrechtskonvention ratifiziert?

Wann wurde die UN Behindertenrechtskonvention ratifiziert?

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem es 20 Staaten ratifiziert hatten.

Was beschlossen die Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?

Dezember 2006 beschlossen die Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – den ersten Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts – zum Schutz und zur Stärkung der Rechte und Möglichkeiten der weltweit auf 650 Millionen geschätzten Zahl von Menschen mit Behinderung.

Was zählt zu den Menschen mit Behinderungen?

In Artikel 1 heißt es außerdem: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern…

Welche Gesetze gelten für Menschen mit Behinderungen?

So sind in relevanten Regelungen und Gesetzen ausdrücklich die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für das Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Sozialgesetzbuch 9, das Behindertengleichstellungsgesetz, aber auch für die Antidiskriminierungsgesetze.

Wie kann eine Behinderung beantragt werden?

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden. Wie wird der GdB festgelegt? Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen.

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