Wann zahlt die Krankenkasse das Krankengeld aus?

Wann zahlt die Krankenkasse das Krankengeld aus?

Sobald Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, also die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Erst ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Wer zahlt Krankengeld in den ersten 6 Wochen?

Wenn Sie als Angestellter erkranken, ist der Normalfall, dass Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag der Krankschreibung bis zu sechs Wochen übernehmen muss – dieses ist gesetzlicher Bestandteil des bundesdeutschen Arbeitsrechts. Danach übernimmt Ihre Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld.

Wer zahlt Krankengeld in den ersten 4 Wochen?

Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

Wie hoch ist das Krankengeld in den ersten 6 Wochen?

Wie hoch das Krankengeld ausfällt, ist gesetzlich festgelegt. Es beträgt grundsätzlich mindestens 70 Prozent des Bruttolohns und nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der geringere dieser Beträge wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt.

Wie hoch ist in der Regel das Krankengeld?

Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 Euro pro Tag (Wert 2021) begrenzt.

Wie lange zählt eine Vorerkrankung?

Ein Arbeitnehmer hat einen erneuten Anspruch auf eine volle sechswöchige Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit mindestens sechs Monate arbeitsfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten …

Welche Zeit muss zwischen der gleichen Krankheit liegen?

Im Grundsatz ist der Arbeitgeber nach dem EFZG wegen derselben Krankheit nur jeweils in einem Zeitraum von 12 Monaten verpflichtet, für sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu gewähren.

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