Waren aus Drittland importieren?

Waren aus Drittland importieren?

Die Einfuhr von Waren aus Drittländern in die EU ist grundsätzlich ohne Einschränkungen zulässig. Abweichend von diesem Grundsatz bestehen Beschränkungen für bestimmte Waren aufgrund internationaler Regelungen und Abkommen, Bestimmungen der EU sowie nationaler Regelungen.

Welche Waren dürfen nicht importiert werden?

Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So gibt es zum Beispiel für Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte, Textilien, Arznei- und Betäubungsmittel oder Feuerwerkskörper Beschränkungen oder Einfuhrverbote.

Waren aus Schweiz nach Deutschland einführen?

Wenn Du mit Flugzeug oder Schiff reist, hast Du einen Freibetrag von 430 Euro, bis zu dem die Einfuhr zollfrei bleibt. Reist Du mit Auto oder Bahn, beträgt die Grenze 300 Euro. Hast Du die Freibeträge überschritten, musst Du die Waren beim Zoll anmelden. Der berechnet dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Was ist “Import-Export-Firma”?

Bei “Import-Export-Firma” handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff, der für vielerlei Tätigkeiten gebraucht wird und thematisch meist dem Bereich des Großhandels zugerechnet wird. Großhandel muss nicht immer international, sondern kann auch inländisch betrieben werden.

Welche Dokumente sind erforderlich für die Zollabfertigung beim Import?

Für die Zollabfertigung beim Import können folgende Dokumente erforderlich oder von Nutzen sein: Zur Überführung von Waren in ein Zollverfahren bedarf es einer Zollanmeldung, die gleichzeitig als Zollantrag gilt. Die Zollanmeldung ist in der Regel schriftlich abzugeben.

Welche Vorschriften gelten für die Importe aus Drittländern?

1. Eingangsabgaben Die Importe aus Drittländern unterliegen dem Regelwerk des Zollkodex der Union (UZK), seinen Durchführungsvorschriften (Delegierter Rechtsakt/DA, Durchführungsrechtsakt/IA und Übergangsrechtsakt/TDA) und anderer Zoll- und Steuervorschriften sowie dem Außenwirtschaftsrecht (AWR).

Wie kann die einfuhranmeldung abgegeben werden?

Die Einfuhranmeldung kann über das elektronische Verfahren ATLAS, beispielsweise mittels der kostenfreien Internetzollanmeldung (IZA), abgegeben werden. Da der elektronische Service aber noch nicht in vollem Umfang funktioniert, kann alternativ auch das Formular der Nummer 0737 (dies bieten Formularverlage oder Ihre IHK an) verwendet werden.

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