Warum besteht die Rückzahlungspflicht nicht mehr?
Eine Rückzahlungspflicht besteht dann nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Rückzahlungsverlangens nicht mehr um den überzahlten Betrag bereichert ist. Hierfür ist der Arbeitnehmer grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig.
Was gehört zu den Einmalzahlungen?
Zu den Einmalzahlungen können auch Erfolgsbeteiligungen gehören. Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Garantiebetrag unabhängig von den Zielen der Erfolgsbeteiligung zugesagt wird, kann dahingehend auszulegen sein, dass es sich bei dem Garantiebetrag um einen selbstständigen Anspruch handelt.
Wie kann der Arbeitnehmer eine Rückzahlungspflicht entgegensetzen?
Diesem Anspruch des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer die Einrede des Wegfalls der Bereicherung (Entreicherung, § 818 Abs. 3 BGB) entgegensetzen. Eine Rückzahlungspflicht besteht dann nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Rückzahlungsverlangens nicht mehr um den überzahlten Betrag bereichert ist.
Welche Sonderzahlungen sind für die erbrachte Arbeitsleistung zulässig?
Für Sonderzahlungen, die neben der Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung auch der Belohnung der erbrachten und der Förderung künftiger Betriebstreue dienen, hat das BAG sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bezugszeitraums liegende Stichtage in tarifvertraglichen Vereinbarungen als zulässig angesehen. L…
Kann der Arbeitnehmer überzahlte Vergütung zurückzahlen?
„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, überzahlte Vergütung ohne Rücksicht auf eine mögliche Entreicherung zurückzuzahlen“ oder. „Der Arbeitnehmer verzichtet bei Überzahlung von Vergütung, den Entreicherungseinwand zu erheben.“.
Wie besteht der Rückzahlungsanspruch nach dem BSG?
Nach dem BSG besteht der Rückzahlungsanspruch auch in voller Höhe. Eine Beschränkung auf den verbleibenden Nachzahlungsbetrag komme nicht in Betracht. Die Tatsache, dass der Nachzahlungsbetrag bereits durch eine Erstattung an die Krankenkasse reduziert sei, spiele keine Rolle.