Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

In einem Vorsorgeauftrag halten Sie genau das fest. In diesem Schriftstück bestimmen Sie, wer Sie betreut, wenn Sie beispielsweise infolge eines Unfalles oder einer schweren Krankheit nicht mehr handlungsfähig sind. Es kann auch festgelegt werden, wer Sie in einem solchen Fall vertritt und Ihr Vermögen verwaltet.

Was regelt der Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag kann die auftraggebende Person eine oder mehrere beauftragte Person(en) bezeichnen, die ihre Interessen vertreten. Diese Vertretung gilt für den Fall, dass die Person urteilsunfähig wird, und für drei Bereiche: Personensorge. Vermögenssorge.

Wann erlischt der Vorsorgeauftrag?

Erlangt die betroffene Person ihre Urteils- fähigkeit wieder oder stirbt sie, erlischt der Vorsorgeauftrag von Gesetzes wegen (Art. 369 Abs. 1 nZGB). Es ist aber mög- lich vorzusehen, dass der Auftrag und die Vollmacht über den Tod hinaus gültig sein sollten.

Wo bewahre ich den Vorsorgeauftrag auf?

Wo kann ich den Vorsorgeauftrag hinterlegen oder aufbewahren? Bewahren Sie den Vorsorgeauftrag sicher auf und informieren Sie die vertretenden Personen über den Aufbewahrungsort. Zur Sicherheit können Sie den Hinterlegungsort für 75 Franken auch beim Zivilstandsamt melden.

Wer muss den Vorsorgeauftrag unterschreiben?

Der Vorsorgebeauftragte muss die rechtsgeschäftliche Vertretung der urteilsunfähigen Person im vereinbarten Rahmen übernehmen. Der Vorsorgebeauftragte muss sich an die Weisungen im Vorsorgeauftrag halten.

Wer unterschreibt den Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er von A bis Z von Ihnen selber handschriftlich festgehalten wird oder öffentlich beurkundet wird (in den meisten Kantonen übernimmt diese Aufgabe ein Notar). Dies ist eine Formvorschrift, die so explizit in Art. 361 ZGB festgehalten ist.

Ist Vorsorgeauftrag über den Tod hinaus gültig?

Erlangt die betroffene Person ihre Urteilsfähigkeit wieder oder stirbt sie, erlischt der Vorsorgeauftrag von Gesetzes wegen (Art. 369 Abs. 1 ZGB). Es ist aber möglich vorzusehen, dass der Auftrag und die Vollmacht über den Tod hinaus gültig sein sollen.

Was passiert wenn ich keinen Vorsorgeauftrag habe?

Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, wer diese Aufgaben übernehmen soll. Ausgangslage: Ein Unfall, eine Krankheit oder Demenz führen dazu, dass jemand urteilsunfähig wird.

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