FAQ

Warum braucht man ein Ehefahigkeitszeugnis?

Warum braucht man ein Ehefähigkeitszeugnis?

Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen nach § 1309 Abs. 1 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Verlobten, wenn wenigstens einer von ihnen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, also zumindest auch eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Wer stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus?

Es wird dem deutschen Verlobten auf Antrag vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt, wenn er dies für eine Eheschließung im Ausland benötigt. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnort.

Wo bekomme ich ein Ehefähigkeitszeugnis Hamburg?

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung im Ausland ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes (oder des letzten Wohnsitzes im Inland) des deutschen Verlobten.

Kann man nach der Eheschließung ihren Namen ändern?

Sie nach der Eheschließung Ihren Namen in wichtigen Dokumenten ändern lassen müssen, z. B. im Personalausweis und im Reisepass. In Deutschland ist nur die Eheschließung auf dem Standesamt rechtlich verbindlich. Sie geht einer möglichen kirchlichen Trauung stets voraus.

Wie ist die Eheschließung auf dem Standesamt verbindlich?

es neben dem Standesamt noch viele besondere Orte gibt, an denen Sie standesamtlich heiraten können. Sie nach der Eheschließung Ihren Namen in wichtigen Dokumenten ändern lassen müssen, z. B. im Personalausweis und im Reisepass. In Deutschland ist nur die Eheschließung auf dem Standesamt rechtlich verbindlich.

Kann man sich von einer Ehefähigkeitszeugnis befreien lassen?

Sollte dem so sein, kann man sich an das zuständige Oberlandesgericht wenden, um sich von der Verpflichtung ein Ehefähigkeitszeugnis nachweisen zu müssen, befreien zu lassen. Sollte einer solchen Befreiung stattgegeben werden, hat sie eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Wie verläuft die Anmeldung zur Eheschließung?

Wie verläuft die Anmeldung zur Eheschließung? Als Erstes müsst ihr beim Standesamt einen Termin vereinbaren. Es muss sich dabei um ein Standesamt des Bezirkes handeln, in dem ein Haupt- oder Nebenwohnsitz von dir oder deinem zukünftigen Ehemann gemeldet ist.

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