Warum braucht man eine Kostenrechnung?

Warum braucht man eine Kostenrechnung?

Die Kostenrechnung ist ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfasst alle Kostenarten eines Unternehmens und ermittelt, wo und wofür diese Kosten angefallen sind. Dadurch liefert sie wichtige Informationen zur Planung und Kontrolle von Kosten und Erlösen sowie zur betrieblichen Entscheidungsfindung.

Warum ist neben der Geschäftsbuchführung eine Kosten- und Leistungsrechnung notwendig?

Die Kosten- und Leistungsrechnung soll die Übersichtlichkeit der Betriebsbilanz erhöhen und listet die Kostenpunkte auf. Was kostet wie viel? Diese Frage kann für ein Unternehmen mal existenzbedrohend, mal zukunftsweisend sein.

Warum macht man eine Kosten- und Leistungsrechnung?

Die KLR dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige operative Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. Die langfristige strategische Planung erfolgt mit Hilfe der Investitionsrechnung.

Was heißt Kostenrechnung?

Die Kostenrechnung ist ein zentrales Teilgebiet des internen Rechnungswesens, in dem Kosten erfasst (Kostenerfassung), gespeichert, den verschiedensten Bezugsgrößen (z.B. Produkten) zugeordnet und für spezielle Zwecke ausgewertet, d.h. selektiert, verknüpft und/oder verdichtet (Kostenauswertung) werden.

Ist die Kosten- und Leistungsrechnung Pflicht?

Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung unterliegt die Kosten- und Leistungsrechnung keinen gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist also frei in der Ausgestaltung durch das Unternehmen. Es besteht auch keine Pflicht überhaupt eine Kostenrechnung durchzuführen.

Welches Ziel wird mit der Kostenrechnung verfolgt?

Die Kostenrechnung wird auch als Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bezeichnet. Ihr Hauptziel ist die Erfassung aller Aufwendungen und Erträge, die mit der Tätigkeit des Betriebes in engem Zusammenhang stehen.

Was ist ein ist Kostenrechnung?

Die Istkostenrechnung ist eine traditionelle Form der Kostenrechnung, mit der sich der betriebsbedingte Güter- und Dienstleistungsverkehr erfassen lässt. Für Unternehmen in Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Kosten- und Leistungsrechnung vorzunehmen.

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