Warum darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz verbieten?
Sofern der Gebrauch des Smartphones noch nicht zu einer betrieblichen Übung geworden ist, darf der Arbeitgeber das private Handy am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit ohne weiteres verbieten – und das gleich aus mehreren Gründen.
Wie darf der Arbeitgeber das Smartphone am Arbeitsplatz verbieten?
Wie wir oben gesehen haben, darf der Arbeitgeber das Smartphone am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verbieten. Etwas anderes ist es in den Pausen. Hier wird es schwieriger, dem Arbeitnehmer das Handy komplett zu untersagen. Die Pausenzeiten gehören dem Arbeitnehmer und grundsätzlich darf er allein entscheiden, was er in dieser Zeit macht.
Kann der Arbeitgeber die Herausgabe des Smartphones verlangen?
Der Arbeitgeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Herausgabe des Smartphones verlangen und die weitere Nutzung untersagen. Bei Freistellung des/der Arbeitnehmers/in oder Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ist das Smartphone unverzüglich auch ohne Aufforderung an den Arbeitgeber herauszugeben.
Wie profitieren Freiberufler von der Handy Abschreibung?
Nicht nur Freiberufler, sondern auch Arbeitnehmer können von der Handy Abschreibung profitieren. Das setzt natürlich voraus, dass Sie Ihr Handy in der Tat für berufliche Zwecke nutzen. Die Betriebsausgabe Handy kann dann zum Beispiel pauschal mit den Werbungskosten als Arbeitsmittel abgesetzt werden.
Kann der Arbeitgeber eine private Handynummer zur Verfügung stellen?
Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, seine private Handynummer zur Verfügung zu stellen. Wenn es dem Arbeitgeber wichtig ist, Euch besser zu erreichen, wird er Euch vermutlich ohnehin ein Diensthandy geben. Darf ich eigentlich ein Diensthandy ablehnen?
Was sollte der Arbeitgeber beachten bei der Nutzung privater Handys?
Im Anbetracht dieser vorangestellten Problemfelder, sollte sich der Arbeitgeber genauestens überlegen, ob er bereit ist, diese Risiken aus augenscheinlichen Kostenersparnisgründen einzugehen. Zudem sollte der Arbeitgeber klare Verhaltensvorgaben bei der Nutzung privater Handys in seinen Diensträumen machen.