Warum darf eine fremde Marke nicht auf einer Webseite verwendet werden?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fremde Marke (die keinen beschreibenden Inhalt hat) nicht in den sogenannten Meta-Tags einer Webseite verwendet werden darf. Auch darf eine fremde Marke nicht in weißer Schrift auf weißem Grund abgebildet werden. Beides verstoße gegen § 14 Abs.
Wann dürfen fremde Marken verwendet werden?
Fremde Marken dürfen immer dann verwendet werden, wenn sie nicht als Herkunftshinweis eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Marke eingesetzt wird. III. Fazit
Ist die Nutzung einer fremden Marke problematisch?
Problematisch ist die Nutzung einer fremden Marke immer dann, wenn diese – oftmals durch eine verbesserte Position in Google & Co. – dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Kein Verstoß wird begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird.
Was ist der Knackpunkt einer Marke?
Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen. Knackpunkt ist die „markenmäßige Verwendung“ eines Zeichens. Nach dem BGH (vgl. Urteil vom 25.01.2007, Az.
Welche Rechte hat der Markeninhaber?
Das Logo unterliegt dann dem Schutz des Markengesetzes. Aus diesem leitet der Markeninhaber seine Rechte ab und hat grundsätzlich das *ausschließliche Recht *über die Verwendung seiner Marke. Er kann daher über die von ihm eingetragene Marke bestimmen und Dritten grundsätzlich die Verwendung der Marke verbieten.
Hat der Inhaber einer Marke das Recht zu untersagen?
Dieser schreibt fest, dass der Inhaber einer Marke nicht das Recht hat, einem Dritten zu untersagen die Marke für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten in den Verkehr gebracht worden sind.
Ist die Nutzung von Marken als Bestimmungshinweis zulässig?
Nutzung von Marken als Bestimmungshinweis. Weiterhin ist nach § 23 Ziff. 3 MarkenG die Nutzung einer Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware oder Dienstleistung insoweit zulässig, als die Nennung der Marke notwendig ist. Daher darf eine Marke genutzt werden, um auf Zubehör für ein Markenprodukt oder Leistungen rund um das Markenprodukt
Wie ist die Nutzung einer Marke zulässig?
Weiterhin ist nach § 23 Ziff. 3 MarkenG die Nutzung einer Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware oder Dienstleistung insoweit zulässig, als die Nennung der Marke notwendig ist. Daher darf eine Marke genutzt werden, um auf Zubehör für ein Markenprodukt oder Leistungen rund um das Markenprodukt hinzuweisen.
Was ist der Markenschutz für eine Marke?
Eine Marke genießt jedoch nicht Schutz gegen jede Art der Nutzung. So ist der Markenschutz nicht nur örtlich und auf die im Verzeichnis angeführten Waren und Dienstleistungen beschränkt, sondern eine Markenverletzung setzt eine Markennutzung im geschäftlichen Verkehr voraus.
Wie geht es mit der Registrierung des Markenrechts?
Das Markenrecht sieht für die Erlangung des Markenschutzes in den meisten Fällen eine Registrierung der Kennzeichnung vor. Damit aus dieser dann eine eingetragene Marke wird, muss nach dem Markenrecht ein Eintragungsverfahren absolviert werden.
Was ist das erste Zeichen eines Namens?
Gültige Zeichen Das ersten Zeichen eines Namens muss ein Buchstabe, ein Unterstrich (_) oder ein umgekehrter Schrägstrich (\\) sein. Für alle weiteren Zeichen des Namens können Buchstaben, Ziffern, Punkte oder Unterstriche verwendet werden.
Wie finden sie den perfekten Namen für ihr Unternehmen?
Beim Finden des perfekten Namens für Ihr Unternehmen kann Ihnen unser kostenloses Arbeitsblatt helfen: Drücken Sie einfach auf den obenstehenden Button, um es herunterzuladen. Welche Art von Einzelunternehmen in Ihrem Fall vorliegt, hat auch Auswirkungen auf die Namensgebung.
Kann man den Namen „Ebay“ verwenden?
Sie können den Namen „eBay” auf Ihrer eigenen Website verwenden, um auf eBay zu verweisen. Sie können z. B. sagen: „Meine Antiquitäten bei eBay ansehen!” Achten Sie dabei auf die korrekte Schreibweise – eBay, nicht Ebay oder ebay. Zur Verwendung des Logos müssen Sie jedoch eine schriftliche Markenlizenzvereinbarung mit eBay abgeschlossen haben.
Was sind die Regeln für die Webseiten-Adressen?
Regel 3: Kurz, leicht zu merken und unverwechselbar. Sie kennen das von Ihrer eigenen Internetsuche: Die Namen von Webseiten können Sie sich dann am besten merken, wenn sie kurz sind. Webseiten-Adressen, also ihre Domains, werden sehr häufig durch Mund-zu-Mund-Propaganda weitergegeben.