Warum erscheint ein Angeklagte nicht zu dem Hauptverhandlungstermin?
Wenn ein Angeklagte nicht zu dem festgesetzten Hauptverhandlungstermin erscheint, kann dies ganz unterschiedliche Gründe haben. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen dem vorsätzlichen Nichterscheinen, dem Fernbleiben aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder aber dem Fehlen aufgrund mangelhafter Inkenntnissetzung durch das Gericht.
Kann man eine Immobilie von innen besichtigen?
Wenn Sie die Immobilie von innen besichtigen dürfen, lohnt es sich, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Bedenken Sie, dass Sie als Käufer das volle Risiko tragen und im Nachhinein keine Gewährleistungsansprüche geltend machen können.
Was kann der Gläubiger bei der Versteigerung widersprechen?
Allerdings kann der Gläubiger bei unter 70% des Verkehrswertes der Versteigerung noch widersprechen. Falls die Immobilie beim ersten Termin nicht unter den Hammer kommt, wird ein Folgetermin anberaumt. Bei diesem Termin gibt es dann keinen Mindestwert mehr, der erreicht werden muss, um die Immobilie zu ersteigern.
Warum haftet der Notar beim Grundstückskauf?
Fehlt im Vertrag eine Regelung, die üblicherweise bei einem Grundstückskauf beurkundet wird, muss der Notar nachfragen. Unterlässt er dies, haftet er für Schäden, die aus der Regelungslücke entstehen ( BGH, Urteil vom 9.12.2010, III ZR 272/09, NJW 2011 S. 1355 ).
Wie verpasst ein Angeklagter seinen Termin zur Hauptverhandlung?
Verpasst ein Angeklagter seinen Termin zur Hauptverhandlung, hängen die ihm hieraus entstehenden Konsequenzen von dem Grund des Versäumnisses ab. Wie bereits erläutert, können die Ursachen des Fernbleibens durchaus berechtigt bzw. entschuldbar sein.
Ist der Angeklagte nachweisbar krank?
Ist der Angeklagte nachweisbar krank, ist er entschuldigt, und hat einen Anspruch darauf, dass der Termin verschoben wird. Ausreichend ist, dass der Angeklagte entschuldigt ist und nicht, dass die Verhinderung noch vor der Verhandlung nachgewiesen ist.
Ist der Gerichtstermin verpasst als Angeklagter?
Gerichtstermin verpasst als Angeklagter: Auswirkungen auf das Strafverfahren. Durch das Nichterscheinen des Angeklagten wird zunächst einmal zwangsläufig eine Verzögerung des Prozesses erwirkt. Dies kann für alle beteiligten Parteien nervenaufreiben und kräftezerrend sein.