Warum geht es um Schulden eines Ehegatten?
Wenn es um Schulden eines Ehegatten geht, sorgt die Zugewinngemeinschaft dafür, dass beide Partner gleichermaßen haften, sofern die Schulden während der Ehe gemacht wurden. Im Falle einer Gütergemeinschaft ist es dahingegen unerheblich, ob die Schulden vor oder während der Ehe gemacht wurden, weil beide Gatten haften.
Ist der Ehegatte schuldenfrei vor der Hochzeit?
Hat der Ehegatte schon vor der Hochzeit Schulden, so werden diese sich nicht automatisch auf den Partner übertragen. Man selbst bleibt in diesem Zusammenhang schuldenfrei und kann diese natürlich auch nicht erben oder bei der Scheidung zugeteilt bekommen.
Warum haftet ein Ehepartner für die Schulden des anderen?
Haftet ein Ehepartner für die Schulden des anderen? Grundsätzlich heißt es bei einer Ehe, dass man Güter und Vermögen miteinander teilt. Der logische Schluss ist, dass auch Schulden gemeinsam von beiden Partnern getragen werden müssen.
Ist die Scheidung angeordnet oder empfohlen?
Die Scheidung wird nicht angeordnet oder empfohlen, es wird lediglich festgestellt, dass es Entlassung gibt. Der Grund für die Entlassung nach 5. Mose 24 konnte nur sein, dass der Mann etwas Anstößiges bei der Frau fand, das sie in Missgunst brachte und bei dem Mann Hass hervorrief. Eine Ehe durfte nicht nach Gutdünken geschieden werden.
Wie wird der Zugewinn eines Ehegatten ermittelt?
Bei der Ermittlung des Zugewinnes eines jeden Ehegatten werden –stark vereinfacht ausgedrückt- der jeweilige Vermögensbestand zu Beginn der Ehe (sog. Anfangsvermögen) und zum Beginn des Scheidungsverfahrens (sog. Endvermögen) miteinander verglichen. Die Differenz ist der Zugewinn.
Was haben wir mit einer klassischen Ehe zu tun?
Wir haben es hier mit einer sehr klassischen Ehe mit der typischen Aufgabenverteilung zu tun. Er ist der Familienernährer, sie kümmert sich um Haus und Familie. Bei drei Kindern hat sie damit auch genug zu tun. R. muss der Familienernährer sein, denn seine Frau kann das nicht leisten und wird es auch nie können.
Ist die Ehe nur für geschlechtsverschiedene Personen vorgesehen?
Ursprünglich war die Ehe nur für geschlechtsverschiedene Personen vorgesehen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es in der BRD nun aber ein Gesetz, das auch die gleichgeschlechtliche Ehe vorsieht – deshalb spricht man umgangssprachlich auch von der Ehe für alle.
Warum haftet der andere Ehegatte grundsätzlich nicht?
Für Schulden des einen Ehegatten haftet also der andere Ehegatte grundsätzlich nicht. Denn diese Schulden sind alleine Sache desjenigen Ehegatten, der die Schulden gemacht hat.
Wer will für die Schulden der Ex-Partner stehen?
Denn: Niemand will gerne für Schulden gerade stehen, die eigentlich der Ex-Partner verursacht hat. Tatsächlich kann es vorkommen, dass beide Partner finanziell in der Verantwortung stehen. Oft ist es nicht einfach, herauszufinden, wer tatsächlich für was haftet. Ehepartner können während der Ehe auch selbst beeinflussen, wofür sie haften müssen.
Wie haftet der Ehegatte nach einer Trennung?
Nach einer Trennung der Eheleute kann eine Verpflichtung aus einem Haushaltsgeschäft nicht mehr entstehen. Für die Schulden des anderen Ehegatten haftet der Ehegatte also grundsätzlich (siehe Ausnahme oben) weder in der Ehe, noch nach einer Trennung und auch nicht im Falle der Scheidung.
Warum unterdrückt der Ex die eigenen Gefühle?
Der/die Ex unterdrückt die eigenen Gefühle. Und kämpft sich gnadenlos durch den Trennungsschmerz. In der Folge meldet er/sie sich nicht mehr! Meist trifft dieser Grund auf folgende Situationen zu: Der/die Ex leidet unter einer Bindungsstörung. Du hast den/die Ex schlecht behandelt. Du bist ggf. fremd gegangen.
Warum bleibt man schuldenfrei bei der Eheschließung?
Man selbst bleibt in diesem Zusammenhang schuldenfrei und kann diese natürlich auch nicht erben oder bei der Scheidung zugeteilt bekommen. Es gibt deshalb aus Sicht der Ehegattenhaftung keine Notwendigkeit, eine Gütertrennung oder Ähnliches für die Eheschließung zu vereinbaren.
Ist eine Mithaftung für die Schulden des Ehepartners möglich?
Eine Mithaftung für die Schulden des Ehepartners gibt es nur in gesetzlich klar begrenzten Fällen. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie im Einzelfall dazu beraten, ob einer dieser Fälle vorliegt, und ob tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht.