Warum gibt es das Beichtgeheimnis?

Warum gibt es das Beichtgeheimnis?

Unterschieden wird hierbei zwischen Seelsorge und Beichte. Während im Rahmen der Seelsorge bekannt gewordene Tatsachen nicht ohne den Willen des sich Anvertrauenden weitergegeben werden dürfen, gilt das Beichtgeheimnis als „unverbrüchlich“, eine Entbindung durch den Beichtenden ist daher nicht möglich.

Was passiert bei einer Beichte?

In der römisch-katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakramentes. Das Bußsakrament bewirkt die Wiederherstellung der Taufgnade, die für das ewige Leben bei Gott notwendig ist.

Für wen gilt Kirchenrecht?

Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht einer Kirche. In Deutschland geht es vor allem um das römisch-katholische und um das evangelische Kirchenrecht. Ein Synonym für das katholische Kirchenrecht ist kanonisches Recht.

Was kennzeichnet das kanonische Recht?

Der Ausdruck kanonisches Recht kennzeichnet die Gesamtheit der Rechtssätze der katholischen Kirche, die sich ihrerseits in die Regeln des ius divinum und des ius mere ecclesiasticum oder ius humanum gliedern lassen.

Welche Gesetze sind im kanonischen Recht einzuhalten?

Can. 22 — Weltliche Gesetze, auf die das Recht der Kirche verweist, sind im kanonischen Recht mit denselben Wirkungen einzuhalten, soweit sie nicht dem göttlichen Recht zuwiderlaufen und wenn nicht etwas anderes im kanonischen Recht vorgesehen ist.

Was versteht man unter dem kanonischen Recht der katholischen Kirche?

Unter dem kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche versteht man entsprechend (1) in einem engeren Sinn das in einer Gesetzessammlung der katholischen Kirche kodifizierte Kirchenrecht (1 a) im engsten Sinn das im aktuellen Codex Iuris Canonici (CIC) 1983 kodifizierte Recht.

Was sind kanonische Urteile und Entscheidungen?

Kanonisches Recht Urteile und Entscheidungen 1. Sehen die innerkirchlichen Regelungen ein formalisiertes Verfahren zur Begründung der Kirchenmitgliedschaft vor, haben staatliche Stellen lediglich zu prüfen, ob im Einzelfall das Verfahren zur Aufnahme in die Kirche nach den innerkirchlichen Bestimmungen erfolgreich vollzogen wurde.

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