Warum gibt es Doppelnamen?
Ab 1991 konnten Ehegatten ihre Nachnamen beibehalten, weshalb eine Regelung für den Namen ehelicher Kinder erforderlich wurde. In der Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konnte ein Kind den Namen des Vaters oder der Mutter oder einen aus diesen Namen gebildeten Doppelnamen erhalten.
Wie Doppelnamen abkürzen?
Einfach eigenmächtig den Doppelnamen seines Gegenübers abkürzen, ist ein Tabu. Lieber ein- bis zweimal den langen Nachnamen des Gesprächspartners aussprechen. So bleibt er besser im Gedächtnis.
Welcher Bindestrich bei Doppelnamen?
Er wurde letztlich darauf verwiesen, dass er im täglichen Leben den Bindestrich weglassen könne, da die Pflicht, den Namen korrekt mit Bindestrich zu führen, nur in einem eng definierten Rahmen besteht. Hinweis: Doppelnamen werden also weiterhin mit Bindestrich erfasst.
Wann schreibt man Namen mit Bindestrich?
Einen Bindestrich kann man setzen, wenn der Name hervorgehoben werden soll oder wenn dem Namen ein zusammengesetztes Grundwort folgt <§ 51>.
Welcher Name muss bei doppelname vorne stehen?
Doppelnamen nach Heirat – Was ist zu beachten? Der Name des Ehepartners, welcher nicht als Ehenamen genommen wird, kann seitens seines Trägers dem Ehenamen vorangestellt oder an diesen angehängt werden.
Kann man einen Doppelnamen trennen?
Wollen Sie Ihren Doppelnamen wieder loswerden, können Sie lediglich den Namen ablegen, der nicht der Ehename ist. Die Entscheidung sollten Sie sich gut überlegen, denn den Widerruf eines Doppelnamens können Sie nicht rückgängig machen.
Sind Doppelnamen noch erlaubt?
Der Partner, dessen Name Ehename geworden ist, kann an seinem Namen nichts verändern. In Deutschland ist es nicht erlaubt, dass Ehepaare einen „echten“ Doppelnamen aus ihren Nachnamen bilden, den sie beide tragen und an ihre Kinder weitergeben können.
Haben Doppelnamen immer einen Bindestrich?
Wie schreibt man Namen mit Bindestrich?
Einen Bindestrich setzt man bei Zusammensetzungen mit einem Namen als zweitem Bestandteil und bei Zusammensetzungen aus zwei Namen <§ 46 (1)>.