FAQ

Warum gibt es keine private Arbeitslosenversicherung?

Warum gibt es keine private Arbeitslosenversicherung?

Wer als nicht Selbstständiger eine private Arbeitslosenversicherung abschließen möchte, muss in der Regel folgende Bedingungen erfüllen: Ungekündigtes, auch befristetes Arbeitsverhältnis. Alter des Antragstellers zwischen 18 und 67 Jahren. Kein Praktikums-, Ausbildungs- oder Probearbeitsverhältnis.

Wer hat versicherungsfreiheit?

Ohne Antrag versicherungsfrei sind Beamte und Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sowie sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, wenn ihnen nach …

Für wen besteht Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung?

Diese basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Demnach sind grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Auch Soldaten, geringfügig Beschäftigte und unbezahlte Praktikanten sind versicherungsfrei.

Für welchen Personenkreis herrscht Versicherungspflicht?

Wer muss sich gesetzlich krankenversichern? Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Bruttolohn die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigt.

Wer ist von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen?

Von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verschiedene Personenkreise ausgenommen. Sie ist u. a. ausgeschlossen, wenn eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Der Ausschluss der Versicherungspflicht ist in § 5 Abs. 5 – 8a SGB V geregelt.

Was gehört zur Versicherungspflicht?

Dazu gehören u.a. die Arzt-, die Jagd- und die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Architekten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler).

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