Warum gibt es keinen Unterhalt nach der Scheidung?
Unterhalt nach der Scheidung gibt es grundsätzlich nur, wenn einer der Unterhaltsgründe zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegt. Dagegen gibt es keinen Unterhalt, wenn der Bedarf erst später entsteht. Beispiel: Nach der Scheidung verdient der eine Partner so viel, dass er nicht unterhaltsbedürftig ist.
Wie erhöht sich der Betrag der Alimente?
Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.
Wie richten sich die Berechnungen der Alimente nach?
Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich. Empfehlung unserer Partner!
Kann ein Ehepartner nach der Scheidung Nachehelicher Unterhalt leisten?
Kann ein Ehepartner nach der Scheidung nicht aus eigenen Mitteln für seinen Unterhalt aufkommen, muss der andere Ehepartner nachehelicher Unterhalt leisten.
Wie kann ich in Erwartung der Ehe eine Ausbildung beginnen oder fortsetzen?
Wer in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Ausbildung abgebrochen oder nicht aufgenommen hat, kann im Falle der Scheidung Unterhalt bis zum Abschluss einer neuen Ausbildung verlangen (§ 1575 BGB). Dazu muss er sobald wie möglich nach der Scheidung die Ausbildung beginnen oder fortsetzen.
Was gibt es nach der Trennung und rechtskräftiger Scheidung?
In der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gibt es meist Trennungsunterhalt für den Ehegatten, der weniger verdient. Nach der Scheidung sollte eigentlich jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen ( § 1569 BGB ).
Was ist der Lebensunterhalt nach der Trennung?
In der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gibt es meist Trennungsunterhalt für den Ehegatten, der weniger verdient. Nach der Scheidung sollte eigentlich jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen (§ 1569 BGB).