Warum gibt es Rabattverträge?
Rabattverträge haben außerdem den Vorteil, dass die Krankenkassen ihren Versicherten die Zuzahlungen für die rabattierten Arzneimittel erlassen können. Die Umstellung von Rabattverträgen auf neue Medikamente kann außerdem zu Problemen führen – zum Beispiel wegen des logistischen Aufwands zur Belieferung der Apotheken.
Was versteht man unter rabattverträgen?
In einem Rabattvertrag gewährt ein Pharmahersteller einer Krankenkasse einen Rabatt auf den Herstellerabgabepreis für ein Medikament oder auch ein ganzes Sortiment. Im Gegenzug sichert die Krankenkasse zu, dass alle ihre Versicherten im Normalfall künftig nur dieses Präparat erhalten.
Bei welchen Krankheiten keine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Einige häufige Krankheiten wie Asthma, Allergien oder gutartige Tumorerkrankungen etc. führen nicht bei allen Versicherungen zu einem Ausschluss. Einige besonders schwere Erkrankungen wie HIV, Multiple Sklerose und Rheuma sind im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versicherbar.
Ist der Versicherungsmakler Versicherungsvermittler?
Der Versicherungsmakler zählt zu den Versicherungsvermittlern und kann daher nur für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Vergütung (Courtage) verlangen. Die Beratung stellt eine Nebenleistung zur Hauptleistung der Vermittlung dar und darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wie erhöht sich der Versicherungsbeitrag bei der Versicherung?
Besteht jedoch dauerhaft eine höhere Gefahr von Schäden als bei Abschluss des Versicherungsvertrages, so wird der Beitrag wahrscheinlich erhöht werden. Die Erhöhung von potentiellen Risiken kann bei jeder Art von Versicherung auftreten.
Wie kann der Versicherungsmakler eine Vergütung verlangen?
Der Versicherungsmakler zählt zu den Versicherungsvermittlern und kann daher nur für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Vergütung (Courtage) verlangen.
Sind Versicherungsmakler vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden?
Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als „treuhänderähnliche Sachwalter“ der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.